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Smiley schon verbindlich???
#16
LuxQM hat überlsen, dass es derzeit um DAS Kontroll- oder Hygienebarometer geht. Also weder Frau noch Mann <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> . Weiterhin glaube ich LuxQM hat was falsches getrunken <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
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#17
Hallo und herzlich willkommen im Forum des FKLMH e.V.

Vielen Dank für eure rege und fachliche Teilnahme im Forum. Ich habe da eine kleine Bitte. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben hier sachlich, fachlich und mit der gebotenen Netiquette umzugehen und zu diskutieren. Ich möchte daher freundlich darum bitten, Anspielungen wie: Ich glaube … hat was Falsches getrunken zu unterlassen.

Bitte versteht mich nicht falsch, ich denke auch dass das ganz lustig gemeint war aber es gibt auch Menschen, die sich dadurch angegriffen fühlen könnten, das möchten wir vermeiden.

So und jetzt tobt Euch weiter in unserem Forum aus.

Viele Grüße

Michael Bäuml
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#18
Hallo LuxQM, Michael Bäuml hat natürlich recht. Also es war in der Tat als Spaß gemeint, aber das ist das Problem des Schreibens, man kann es eben nicht so direkt erkennen. Wollte niemanden zu Nahe treten. Alles wird gut. Beschränken wir uns auf das fachlich, sachliche <!-- sArrow --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_arrow.gif" alt="Arrow" title="Arrow" /><!-- sArrow -->

Im Mai wird es hinsichtlich des Transparenz-Systems weitere Erkenntnisse geben, warten wir diese einfach mal ab. Ein großes Lob an das Forum und auch an die Moderatoren, die das Forum betreuen. Gute Arbeit macht weiter so.
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#19
<!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
Wer austeilt, muss auch einstecken können, daher ist das an mir vorüber <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Dennoch: Die Idee, die gängigen Begehungsbögen zur Einsicht des Kunden zu überlassen finde ich aus den besagten Gründen gar nicht so schlecht. Schaue ich mir manche Landkreise in Deutschland an, so hat ein Lebensmittelkontrolleur ~ 600 Betriebe (teilweise auch mehr) pro Jahr zu begehen. Bei einem negativen Ergebnis würde der Gastronom also mind. ein halbes Jahr seinen negativen Smiley mit sich tragen müssen, bis es zu einer Korrekturbegehung kommen könnte.

Mit der Einsicht der Bögen sieht der Kunde aber explizit, was zum Abzug geführt hat und wann die letzte Begehung erfolgt ist und ob der Gastronom/Gewerbetreibender sich verbessert hat.

Oder wie seht ihr das?
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#20
Ich sehe es etwas anders...

Zitat:Mit der Einsicht der Bögen sieht der Kunde aber explizit,

Zitat:was zum Abzug geführt hat
Das nach derzeitigem Stand favorisierte System unterscheidet zwischen Rot/Gelb/Grün. Eine Differenzierung der Mängel ist soweit ich weiß nicht vorgesehen. Kann der Verbraucher daran wirklich erkennen, was zum Abzug geführt hat?


Zitat:wann die letzte Begehung erfolgt ist
Richtig, dass auszuhängende Formular bewertet sogar zusätzlich die letzten 3 Kontrollen durch das Amt.

Zitat:ob der Gastronom/Gewerbetreibender sich verbessert hat.
Man kann dadurch sehen wann und mit welchem Ergebnis beispielsweise das Lokal bewertet wurde (also wieder Rot/Gelb/Grün). Dadurch lässt sich bestenfalls ableiten, ob ein Ergebnis ein Ausrutscher war, oder ob es ein konstantes Ergebnis ist. Was zu dem Mangel geführt hat (also beispielsweise bauliche Mängel, oder im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegende Fehler, oder Personalhygiene etc.) lässt sich leider auch dort nicht ablesen.

Die Politik hat im Bereich der Lebensmittelkontrolle versagt und verlangt nun vom Bürger, dass er sich gefälligst selbst schlau macht, wo er ist oder wo er nicht essen will, anstatt die Betriebe, wo man lieber nicht essen sollte zu schließen, bzw. mit wirkenden Maßnahmen einzugreifen. So sehe ich das.
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#21
Es tut sich was: Mehr Transparenz beim Restaurantbesuch
Ein Kontrollbarometer an der Eingangstür soll Verbraucher künftig darüber aufklären, ob die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant, einem Imbiss oder einer Kantine hygienische Mängel festgestellt hat - so sieht es ein Vorschlag vor, über den Länder und Bund bei der Verbraucherministerkonferenz am 19. Mai in Bremen beraten haben.


Warten wir es ab!
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#22
In berlin ist seit einigen Daten die Datenbank mit den Informationen zu den einzelnen Restaurants für die Endverbraucher freigeschaltet. Interessant finde ich es, dass im gesamten Bereich Berlin erst 14 Gaststätten veröffentlicht sind. Und diese fast ausschließlich in Lichtenberg. Aber es ist auch ein McDonald dabei. Die Liste wird jeden Montag aktualisiert. Mal sehen, wie sich diese Sache entwickelt.

http://www.berlin.de/sen/verbraucherschu...dex.de.php
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#23
Mehr nebulös als Transparent, Uneinigkeit anstatt bundesweite Lösung.

Ob Hygiene-Ampel, Kontroll- oder Hygienebarometer, ob Ekelliste oder Smiley -System , ob Pankower Modell oder Berlinweite-Hygieneliste, bei allen Projekten geht es um ein System zur Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen aus dem Bereich der Lebensmittelkontrolle.

Die zunehmend verwirrende Berichterstattung über ein System mit vielen Bezeichnungen, was von Verbraucherministern favorisiert wird, die Wirtschaftsminister in der Entwurfsfassung ablehnen und so manchem Gastronomen das Blut in den Adern zum Kochen bringt, dauert weiter an. Der Föderalismus ist nicht immer förderlich, eine Weisheit die nicht neu ist, sich aber auch hier bestätigt.

Im voreilenden Gehorsam haben sich einige Bundesländer für unterschiedlichste Projekte, weitestgehend auf freiwilliger Basis, entschieden, um nach eigenen Angaben den Verbraucherschutz voranzutreiben. Dabei gab es die unterschiedlichsten Ansätze und Argumentationen. Zuletzt sprach man davon, dass das Smiley System fortan Hygiene-Ampel oder auch Kontroll- oder Hygienebarometer heißen sollte.

Was hat sich seitdem getan?
Losgelöst von der Namensnennung des Transparenz-Systems hat die Verbraucherschutzministerkonferenz am (VSMK) 16.09.2011 in Bremerhaven zum Ausdruck gebracht, dass sie an der Entwicklung eines bundesweit verbindlichen Modells zur Transparentmachung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben und geeigneten rechtlichen Grundlagen für eine betriebsbezogene Veröffentlichung in allgemein verständlicher Form, festhält.

Unter Berücksichtigung der von der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) am 06.und 07. Juni auf Schloss Plön formulierten Bedenken und Bedingungen wollte die VSMK mit den für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und dem BMELV auf Amtschef-Ebene eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Vertretern der Wirtschaftsministerkonferenz einsetzen, um 2012 einen Konsens herzustellen und damit sowohl verbraucherschutzpolitische Bedürfnisse als auch den Bedenken der Wirtschaftsseite gerecht zu werden.
Dazu hatte die VSMK die WMK Mitte/Ende September 2011 um Benennung von Vertreterinnen und Vertretern für die Arbeitsgruppe gebeten.

In der am 05./06. Dezember in Bremen stattgefundenen Wirtschaftsministerkonferenz, wurde der Vorschlag der Verbraucherschutzminister, Gastronomie-Betriebe mit einer so genannten „Hygieneampel“ zu versehen, nach wie vor kritisch gesehen.

Auf Staatssekretär-Ebene sollte eine kleine Arbeitsgruppe ausgelotet werden, um zu klären, ob es zwischen Verbraucherschutz- und Wirtschaftsministern eine Annäherung geben kann. Für die Wirtschaftsministerkonferenz sollten die Staatssekretäre aus HH, SH und NI an der gemeinsamen Arbeitsgruppe Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) / Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) (auf Staatssekretär-Ebene) teilnehmen. Für die Verbraucherschutzminister gingen die Bundesländer HH, HE, RP an den Start. Ein erstes Treffen dieser Arbeitsgruppe wurde seinerzeit für den 11.5.2012 in HH geplant.

Ein Treffen der Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Vertreter von VSMK und WMK haben sich auf ein Kompromiss einigen können. Dieser ist aber noch nicht spruchreif, da es sich zunächst einmal um ein Abkommen handelt, welches durch die Minister „abgesegnet“ werden muss. Das Protokoll, welches nunmehr fertig erstellt ist, ist auf Anfrage jedoch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben.

In der am 04/05.06.2012 stattgefundenen Wirtschaftsministerkonferenz hat man das Ergebnis der Arbeitsgruppe über den „Kompromiss-Entwurfes“zur Kenntnis genommen, will jetzt aber erst einmal abwarten, inwieweit die VSMK Mitte September, diesen „Kompromiss-Entwurf“ zustimmt.

Es bleibt nebulös! An eine bundesweit einheitliche Regelung ist meines Erachtens in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Es wird bei mehreren Insellösungen bleiben, sprich- jedes Bundesland wird es machen, wie es möchte. Und sollte es doch noch eine Regelung geben, dann wird diese auf Freiwilligkeit basieren, danach sieht es derzeit jedenfalls aus.

Viele Grüße
Druidelix
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#24
Die erste Betriebe in NRW wurden

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de/informationen">http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de/informationen</a><!-- m -->

Jetzt wird es spannend.....
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#25
Wir sollten die Bemühungen um die Einführung des Smiley oder der Hygiene-Ampel nicht mit den Veröffentlichungen im Internet verwechseln bzw. in einem Atemzug nennen. Das sind Zweierlei Schuhe denke ich.

Dennoch im Endeffekt hat es sicherlich eine ähnliche Wirkung. Das stößt auch den Wirtschaftsministern auf. Denn nur so lässt sich erklären, warum Rösler interveniert und gegen Frau Aigner und somit das Verbraucherschutzministerium "schießt"

Ich habe heute im Netz folgenden Artikel zu der Thematik gelesen den ich Euch nicht vorenthalten möchte, lest selbst:

„Kein Bedarf“ für bundesweite Regelung: Rösler stoppt Aigners Restaurant-Barometer

Philipp Rösler blockiert das von Verbraucherministerin Aigner initiierte Kontrollbarometer für Restaurant-Hygiene. Für einen bundesweiten Zwang, die „Gaststätten-Smileys“ auszuhängen, gebe es keinen Bedarf – er könne sogar „Existenzen vernichten.

Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat dem Gesetzentwurf von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zum Umgang mit Restaurant-Barometern einen Riegel vorgeschoben. „Für eine bundesgesetzliche Regelung gibt es keinen Bedarf“, erklärte Röslers Ministerium am Samstag. Eine solche „wäre auch das falsche Signal, weil die Gefahr besteht, dass Betreiber von Gaststätten und Restaurants an den Pranger gestellt und Existenzen vernichtet werden.“

Das Verbraucherministerium wollte Unternehmer bundesweit zum Aushang der Ergebnisse von Betriebskontrollen in Form von „Gaststätten-Smileys“ verpflichten. Jetzt verwies es darauf, dass Aigner einem Wunsch der Länder entsprochen habe. Der Weg für die Länder, Restaurant-Barometer einzuführen, sei schon heute frei. Am Sonntag betonte Aigners Ministerium wiederum, die betreffende Gesetzesänderung hätte lediglich der Klarstellung dienen sollen.

Länder können schon jetzt Kennzeichnungspflicht einführen
Es gehe darum, das Lebensmittel-Futtermittel-Gesetz dahingehend zu erweitern, dass die Länder ausdrücklich „weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Betrieben treffen“ können. Nach Ansicht des Verbraucherministeriums reicht die bestehende Rechtslage aber schon jetzt dafür aus, dass Bundesländer eine verpflichtende Kennzeichnung einführen können.

Das Ministerium verwies zudem darauf, dass die Länder weiterhin sehr unterschiedliche Positionen verträten. Manche wollten die Restaurant-Ampel zur Pflicht machen, andere wollten nur eine freiwillige Lösung, wieder andere lehnten die Kennzeichnung grundsätzlich ab.

Auch Wirtschaftsminister der Länder gegen die Ampel
Es gebe in dieser Frage auch zwischen Verbraucherministern und Wirtschaftsministern unterschiedliche Ansichten: Die Verbraucherministerkonferenz habe sich mehrheitlich für die Einführung der Restaurant-Ampel ausgesprochen, die Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder habe dies dagegen mehrfach kritisiert.

Quelle: Focus Online Stand: 05.11. 2012; 15:21 Uhr
Diesen Artikel online lesen

Gruß
Drui
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#26
Die auf der Homepage der verschiedensten Länderministerien online eingestellten Listen gegen Verstöße des § 40 Abs. 1a LFGB wurden aufgrund unsicherer Rechtslage nicht selten von den Ministerien bis zu einer rechtlichen Klärung ausgesetzt bzw. vom Netz genommen.

Dieses Problematik war auch Thema auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 16. und 17.05. in Bad Nauheim.

Auf der Homepage der VSMK ist dazu folgendes zu lesen:
17.05.2013
"Transparenz braucht Rechtssicherheit"

Auf ihrer Jahreskonferenz haben die Verbraucherschutzminister der Länder den Bund aufgefordert, Rechtssicherheit bei der Veröffentlichung von Hygieneverstößen und Grenzwertüberschreitungen zu schaffen.

„Die derzeitige Gesetzeslage ist nicht ausreichend, um Verstöße zu veröffentlichen und damit für mehr Transparenz für die Verbraucher zu sorgen. Das muss sich schnellstmöglich ändern", sagte Lucia Puttrich, die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder nach der Tagung in Bad Nauheim. Zahlreiche Bundesländer hatten die Veröffentlichung nach Paragraph 40 Absatz 1a des Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingestellt, nachdem Gerichte unter anderem Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit und der Verfassungsgemäßheit festgestellt hatten.

Strittig blieb bei der Tagung bis wann eine solche Änderung vorliegen kann. Für den Bund stellte Verbrauchschutzministerin Ilse Aigner klar, dass ein Entwurf der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden könne.

den gesamten Artikel könnt Ihr HIER lesen

Gruß
Drui
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#27
Ich hatte es ja bereits im Verlauf der Diskussion schon angesprochen. Es gab in der Tat, wie vermutet mehrere Insellösungen und auch ein System, welches auf Freiwilligkeit basierte. Doch davon haben die Gastronomen und Lebensmittelunternehmer kaum Gebrauch gemacht. Dazu gab es einen Beitrag in der Frankfurter Rundschau.

Lest selbst:

28. Mai 2013
Wenig Smileys in der Gastronomie
Von Martin Brust

Freiwillige Kennzeichnung sauberer und hygienischer Betriebe bisher kein Erfolgsmodell

Die Lebensmittelüberwachung und die Hygiene in Gaststätten sind ein beliebtes Aufregerthema bei Verbrauchern und folglich auch in der Politik. Ein 2011 gestartetes Offenbacher Modellprojekt zur Kennzeichnung besonders vorbildlicher Betriebe stößt bislang aber auf nur wenig Resonanz bei den Betrieben. Die Vergabe des Offenbacher Smiley wird aber jetzt trotzdem ausgeweitet. Das geht aus der Antwort des Magistrats auf eine Anfrage des CDU-Stadtverordneten Tobias Männche hervor.

Mit dem Offenbacher Smiley können Betriebe ausgezeichnet werden, die vom städtischen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bei einer Betriebskontrolle im hygienischen und lebensmittelrechtlichen Bereich mit gut oder sehr gut bewertet werden. Das Amt informiert nach der Kontrolle die Betriebe über die Möglichkeit, den Smiley zu beantragen. Eine Klebeplakette mit dem Logo kann dann im Lokal angebracht werden. Der Betrieb kann das Logo auch auf seiner Webseite verwenden und so Verbrauchern signalisieren, dass in Küche, Keller und Gastraum alles sauber ist, Lebensmittel ordentlich gelagert und verarbeitet werden.

Offenbach hatte das Smiley-System 2011 auf Anregung der CDU-Fraktion als erste hessische Kommune eingeführt. Damals war bundesweit über die Einführung einer „Ampel“ zur Kennzeichnung guter wie schlechter Betriebe diskutiert worden, ebenso über die Veröffentlichung schlechter Ergebnisse von Betriebsprüfungen im Internet.

Offenbar ist das Smiley-System für die Gastronomiebetriebe der Stadt aber wenig attraktiv. Laut der Magistratsantwort wurden 2011 elf Smiley vergeben, 2012 keiner und 2013 seien mehrere Betriebe in der Vorbereitung. Sieben Firmen haben 2011 keinen Smiley beantragt, obwohl das angesichts guter oder sehr guter Ergebnisse möglich gewesen wäre. 2012 haben sogar 20 Betriebe auf den Antrag verzichtet.

Kein Pranger bei Verstößen
Trotzdem können seit diesem Jahr nicht nur Gastronomiebetriebe, sondern auch Firmen, die Lebensmittel verarbeiten – etwa Großküchen oder Catering-Anbieter – den Smiley beantragen. Ein verpflichtendes „abgestuftes Prüfsiegel“, also beispielsweise eine „Ampel“, plant die Stadt derzeit nicht. Sie verweist in ihrer Antwort darauf, dass es darüber auf Bund-Länder-Ebene keine Einigung gibt.

Gestoppt ist derzeit die Veröffentlichung von Betrieben mit negativen Prüfergebnissen im Internet. Der Grund: Im April hat der hessische Verwaltungsgerichtshof erhebliche rechtliche Bedenken an einer solchen Veröffentlichung geäußert, einige Tage danach hat das hessische Verbraucherschutzministerium mittels Erlass die Kommunen und Landkreise aufgefordert, keine solche Listen mehr zu veröffentlichen.

Im laufenden Jahr sind, auch das geht aus der Antwort des Magistrats hervor, bislang vier Betriebe wegen hygienischer oder lebensmittelrechtlicher Mängel eingestellt worden. Solche Betriebs- oder Produktionsschließungen werden an die Stadtpolizei gemeldet, die die Einhaltung „auch abends und nachts überwacht“, so die Magistratsantwort.

Quelle: Frankfurter Rundschau online
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Gruß
Drui
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#28
Das ewige Thema Smiley bzw. Hygienebarometer geht ja nun in NRW in die nächste Runde. Herr Remmel hat sich ja die Städte Duisburg und Bielefeld als Pilotstudie ausgesucht, um die Ampeleinstufung der Betriebe zu testen. Ab Juni 2013 werden dort die Restaurants nach dem Punktesystem der AVV Rüb eingestuft, beurteilt und im Internet veröffentlicht. Eines ist doch klar, wenn daß in den beiden Städten funktioniert wird Herr Remmel das für ganz NRW einführen.
Ob andere Bundesländer nachziehen bleibt abzuwarten.
Ich persönlich bin GEGEN die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse, wenn diese nur durch einen roten, gelben oder grünen Farbklecks dargestellt wird.
Der Verbraucher weiß dann immer noch nicht was in dem Betrieb los ist, weil er von der Punkteverteilung keine Ahnung hat.
Aber warten wir erst mal ab, wie und was veröffentlicht wird.

Wir bleiben dran

Viele Grüße

Michael Bäuml
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#29
Nachgefragt
Rotes Licht für die „Hygiene-Ampel“
Idee wurde 2011 verworfen – Modellversuch in Nordrhein-Westfalen

Von Lars Puchler

[Bild: CLOPPENBURG_FRIESOYTHE_1_7b0bc980-673e-4...00x308.jpg]
Die bundesweite Einführung der Hygiene-Ampel wurde verworfen. Gastronomen aus dem Nordkreis sehen
nach wie vor keine Notwendigkeit.
Bild: Ulf Middendorf.

Friesoythe 2011 wurde die Einführung einer „Hygiene-Ampel“ als Indikator für das Abschneiden von Gastronomiebetrieben bei den Lebensmittelkontrollen auch im Nordkreis heiß diskutiert, wie die NWZ  berichtete. Die Ergebnisse dieser Kontrolle sollten einheitlich vor Ort veröffentlicht und in einer Punkteskala zwischen 0 (grün) und 80 (rot) Punkten dargestellt werden. Je mehr Punkte der Betrieb angesammelt hat, desto schlechter fällt die Bewertung aus.

Die Umsetzung der Idee einer Hygiene-Ampel scheiterte schließlich an einem Beschluss in der Wirtschaftsministerkonferenz.

Nun rückt ein Modellversuch aus Nordrhein-Westfalen, bei dem 2000 Gastronomiebetriebe seit dem 1. Juni dieses Jahres die Hygiene-Ampel testen, das umstrittene Kontrollsystem wieder in den Vordergrund. Bei positivem Ausgang des Pilotprojekts wäre ein weiterer Versuch, ein bundesweit einheitliches System zu installieren, durchaus möglich.

Der Vorsitzende des Ortsverbands Friesoythe und Umgebung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa), Franz-Josef Schubert, sieht auch weiterhin keine Notwendigkeit für ein solches Kontrollsystem: „Wir haben vor Ort scharfe Kontrollen und bisher wenig Schwierigkeiten damit gehabt. Die Frage nach einem neuen System erschließt sich mir daher nicht.“ Statt der Hygiene-Ampel setzt Schubert auf das Urteil der Gäste: „Schmeckt es den Gästen nicht oder ist ein Betrieb unsauber, wird sich das in den Gästezahlen bemerkbar machen.“ Auch Maria Cloppenburg vom Hotel Landhaus Pollmeyer hält wenig von einem neuen Anlauf:

„Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, um die Kontrollergebnisse deutlich zu machen. Schon im Jahr 2011 waren sich die Gastronomiebetriebe im Nordkreis einig und haben sich gegen die Ampel ausgesprochen.“ Auch in Zukunft möchte die Gastronomin daher auf eine Ampel an der Eingangstür lieber verzichten.

Quelle: NWZ online
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Gruß
Drui
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#30
Es gibt Sie also wieder die Neuauflage der Pankower Liste. Jetzt auch über die Grenzen Pankows hinaus.

Das Smiley Projekt in Berlin Pankow
Mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung
So sieht sie aus die neue Liste

Und nun ist Eure Meinung gefragt...

Gruß
Drui
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