28.08.2012, 08:31
Hallo und guten Tag zu meinem kleinen Spontan-Brainstorm <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
Habe da mal wieder eine kniffelige Angelegenheit.
Seit geraumer Zeit verhält es sich ja so, dass die 12 Allergene dank diverser VOs auf allen Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Ich denke mal, die Art und Weise der Kennzeichnung ist inzwischen in jedermanns (oder fraus) Blut übergegangen. Nun ist aber auch die Kennzeichnung von Allergenen in Spuren groß im Kommen. Mehrere Staaten oder Gemeinschaften versuchen für sich ein System zu etablieren.
Nun zu meiner kleinen Zwickmühle.
In einer Firma können, aufgrund unterschiedlicher Faktoren, allergenhaltige Zutaten nicht räumlich getrennt voneinander verarbeitet werden. Trotz der größten Sorgfalt sind durch Staubbildung Kreuzkontaminationen möglich. Daraufhin wurde sich auf die Kennzeichnung einiger, wichtiger und im Betrieb vorkommender Allergene geeignet.
Nun ist es aber so, das auf der Schauseite der Verpackung eine Auslobung der Freiheit bestimmter Allergene gemacht wird. Wäre es dann nicht falsch, auf der Rückseite einen Hinweis auf dieselben Allergenen Spuren zu tätigen? Für Gluten gibt es ja die Grenze, ab wann man sein produkt als Glutenfrei bezeichnen kann. Ist es dann nicht trotzdem eher ein Graubereich, trotzalledem zu schreiben "Produkt kann Spuren von luten enthalten."?
Für mich geht es da in die Irreführung des Verbrauchers. Was meint ihr dazu? Wird von euch schon ein System favorisiert? Oder, ab wann ist eine Spur ein Spur? Diese müsste dann ja auch nachgewiesen oder bestätigt werden werden andernfalls wäre eine Kennzeichnung als Spur ja auch schon Täuschung. <!-- s: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt=":" title="Question" /><!-- s: -->
Habe da mal wieder eine kniffelige Angelegenheit.
Seit geraumer Zeit verhält es sich ja so, dass die 12 Allergene dank diverser VOs auf allen Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Ich denke mal, die Art und Weise der Kennzeichnung ist inzwischen in jedermanns (oder fraus) Blut übergegangen. Nun ist aber auch die Kennzeichnung von Allergenen in Spuren groß im Kommen. Mehrere Staaten oder Gemeinschaften versuchen für sich ein System zu etablieren.
Nun zu meiner kleinen Zwickmühle.
In einer Firma können, aufgrund unterschiedlicher Faktoren, allergenhaltige Zutaten nicht räumlich getrennt voneinander verarbeitet werden. Trotz der größten Sorgfalt sind durch Staubbildung Kreuzkontaminationen möglich. Daraufhin wurde sich auf die Kennzeichnung einiger, wichtiger und im Betrieb vorkommender Allergene geeignet.
Nun ist es aber so, das auf der Schauseite der Verpackung eine Auslobung der Freiheit bestimmter Allergene gemacht wird. Wäre es dann nicht falsch, auf der Rückseite einen Hinweis auf dieselben Allergenen Spuren zu tätigen? Für Gluten gibt es ja die Grenze, ab wann man sein produkt als Glutenfrei bezeichnen kann. Ist es dann nicht trotzdem eher ein Graubereich, trotzalledem zu schreiben "Produkt kann Spuren von luten enthalten."?
Für mich geht es da in die Irreführung des Verbrauchers. Was meint ihr dazu? Wird von euch schon ein System favorisiert? Oder, ab wann ist eine Spur ein Spur? Diese müsste dann ja auch nachgewiesen oder bestätigt werden werden andernfalls wäre eine Kennzeichnung als Spur ja auch schon Täuschung. <!-- s: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt=":" title="Question" /><!-- s: -->