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Abstände Spinde
#1
Hallo zusammen,

wir haben von unserem früheren oben-unten Spindsystem auf eine links-rechts System gewechselt beim Umbau.
Links Schwarzbereich, mittig Bank (drübersteigen), rechts Weißbereich.
Kann mir irgendjemand sagen, ob es eine Regelung gibt, welchen Abstand es zwischen Spind und Bank (also die Lauffläche) geben muss? Oder kann man das selber festlegen? Unser Arbeitssicherheitsbeauftragter wußte auch nichts dazu

Bin dankbar für alles!

Grüße aus meinen Überstunden
cheesele <!-- sIcon_question --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="Icon_question" title="Confused" /><!-- sIcon_question -->
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#2
Aloha,
also zur Frage selbst kann ich nicht viel sagen. Nach Arbeitsstättenverordnung muss wohl nur genug Platz zum Umziehen sein. Ich kenne Firmen, da schallt das Echo durch den Raum, während in anderen Umkleiden keine 2 Leute Rücken an Rücken vorbei kommen. Inwiefern bei dir evtl. ein Fluchtweg in Frage kommt und wie dieser wiederum beschaffen sein muss, kann ich nicht sagen.

Aber mal was anderes. Müssen Schwarz- und Weißbereich nicht durch etwas mehr als nur durch eine Bank getrennt sein? Leg ich meine (immernoch recht saubere <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> ) Unterwäsche auf die Bank (zum Duschen evtl.) und ein Kollege nach mir dann seine Arbeitskleidung ist doch das Prinzip der Trennung hinfällig oder irre ich dabei? Ich kenne es so, dass Weiß und Schwarz durch die Duschräumlichkeiten getrennt werden. Man soll schließlich vor und nach der Arbeit duschen ohne einen Keim rein oder raus zu tragen.
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#3
Hallo,

Wir haben gerade unsere IFS und BRC Zertifizierung nach Version 6 geschafft und da wurde eine Trennung schwarz-weiß durch eine Bank akzeptiert.
Die Bank soll nicht als Lagerplatz für Kleidung, sondern nur als Sitzgelegenheit genutzt werden.
Wenn Sitzgelegenheiten direkt an den Spinden sind, reicht sogar eine Trennleiste zum darübersteigen. Ich denke, das kommt aber darauf an, ob die Personalräume als High - Risk Area eingestuft werden.
Anscheinend gibt es wirklich keine klaren Aussagen zu Mindestabständen, seufz.

Grüße cheesele
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#4
Hallo nochmal.
Das Thema geisterte mir immernoch im Hinterkopf rum. Hab mich jetzt nicht weiter mit der derzeitigen Gültigkeit dieser Arbeitsstättenrichtlinie befasst, aber diese enthält einige genauere Angaben zu Beschaffenheit und Abmessungen vom Umkleideräumen. Vielleicht hilft es ja als erster Ansatz.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_034_1_5.pdf">http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/se ... 34_1_5.pdf</a><!-- m -->
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#5
Hey Super, das ist mal ein gute Tipp und Link!

Danke und Gruss
Saftschubse
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#6
Hallo,

Danke nochmals für die Tipps.
Ich habe bei unserem Auditor nachgefragt und dieser hat gemeint, es wäre wohl eine Mischung aus Brandschutzvorschriften (Fluchtwege), ArbeitsstättenVO und Persönlichem Empfinden.
Ich werde weiter recherchieren und wenn ich eine klar definierte Aussage hierzu finde, gebe ich sie weiter.
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen...

Grüße
cheesele
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