03.07.2012, 14:07
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Lebensmittelrecht in Kinos. ich betreibe selber ein kleines Arthauskino. Die meisten Getränke und Süßwaren werden bei uns nur verpackt bzw in Flaschen verkauft.
Ausnahmen sind Popcorn (selber produziert) und Heißgetränke. Wir bereiten Cappuccino, Milchkaffee, Latte, etc. wie in einem Café per Siebträgermaschine zu.
Dann muss noch gesagt werden, dass wir bisher (in 15 Jahren) noch nie kontrolliert wurden. Aber natürlich will man Hygienestandards nicht nur für Kontrollen einhalten.
Ich war letzte Woche auf einem IHK Seminar zur Lebensmittelhygiene und bin seitdem etwas verwirrt. Daher meine Frage:
1. Gilt für mich auch die LMHV? Also bin ich ein Lebensmittelunternehmen?
2. Süßwaren sind abgepackt und Popcorn nicht leicht verderblich, sehe ich das richtig, dass ich wegen den heißen Milchgetränken alle meine Mitarbeiter im IfSG schulen muss?
3. In den Unterlagen der IHk steht bei HACCP System:
Risikogruppe 2 (Restaurant, Cafés, ...): Gute Hygienepraxis mit Basiselementen des HACCP-Konzepts
Risikogruppe 3 (Zentral- und Großküchen, ...): Branchenspezifische Anforderungen an das HACCP, bezogen auf die jeweiligen Technologien sind erforderlich
Jetzt wollte ich das genauer nachlesen und auch schauen was die Risikogruppe 1 ist und ob wir als Kino darunter fallen. Ich finde diese Einteilung in Riskikogruppen aber nirgends. Kann mir da einer weiterhelfen?
4. Was sind Betriebe kleinen Mengen von Primäerzeugnisse und falle ich da mit Pocorn darunter?
Vielen Dank schon einmal im vorraus für Eure Hilfe. Ich bin wie gesagt, gerade etwas verwirrt, weil ich dachte dass ich mit dem Thema Lebensmittelhygiene bisher verantwortungsbewusst umgegangen bin. Aber vielleicht war das auch nur eine Fehleinschätzung!
ich habe ein paar Fragen zum Lebensmittelrecht in Kinos. ich betreibe selber ein kleines Arthauskino. Die meisten Getränke und Süßwaren werden bei uns nur verpackt bzw in Flaschen verkauft.
Ausnahmen sind Popcorn (selber produziert) und Heißgetränke. Wir bereiten Cappuccino, Milchkaffee, Latte, etc. wie in einem Café per Siebträgermaschine zu.
Dann muss noch gesagt werden, dass wir bisher (in 15 Jahren) noch nie kontrolliert wurden. Aber natürlich will man Hygienestandards nicht nur für Kontrollen einhalten.
Ich war letzte Woche auf einem IHK Seminar zur Lebensmittelhygiene und bin seitdem etwas verwirrt. Daher meine Frage:
1. Gilt für mich auch die LMHV? Also bin ich ein Lebensmittelunternehmen?
2. Süßwaren sind abgepackt und Popcorn nicht leicht verderblich, sehe ich das richtig, dass ich wegen den heißen Milchgetränken alle meine Mitarbeiter im IfSG schulen muss?
3. In den Unterlagen der IHk steht bei HACCP System:
Risikogruppe 2 (Restaurant, Cafés, ...): Gute Hygienepraxis mit Basiselementen des HACCP-Konzepts
Risikogruppe 3 (Zentral- und Großküchen, ...): Branchenspezifische Anforderungen an das HACCP, bezogen auf die jeweiligen Technologien sind erforderlich
Jetzt wollte ich das genauer nachlesen und auch schauen was die Risikogruppe 1 ist und ob wir als Kino darunter fallen. Ich finde diese Einteilung in Riskikogruppen aber nirgends. Kann mir da einer weiterhelfen?
4. Was sind Betriebe kleinen Mengen von Primäerzeugnisse und falle ich da mit Pocorn darunter?
Vielen Dank schon einmal im vorraus für Eure Hilfe. Ich bin wie gesagt, gerade etwas verwirrt, weil ich dachte dass ich mit dem Thema Lebensmittelhygiene bisher verantwortungsbewusst umgegangen bin. Aber vielleicht war das auch nur eine Fehleinschätzung!