25.05.2012, 13:44
Hallo und guten Morgen Gemeinde <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
Heute wieder ein kleines Anliegen. Es geht hierbei um den Export von produzierten Lebensmitteln aus Deutschland in ein anderes Land. Sind bei der Produktion und Inverkehrbringung die deutschen Verordnungen anzuwenden?
Es geht hier um die Produktbeschaffenheit an sich. In den Leitsätzen der Lebensmittelbuchkommissionen zum Beispiel sind ja allerlei Sachen niedergeschrieben für den (Wie ich denke) innerdeutschen Handel. Auf europäischer Ebene gibt es dann noch deren Verordnungen und Richtlinien. Wenn ich nun aber auf die Idee komme, mein Essen in einen nahezu rechtsfreien Raum zu schicken, kann ich dann nicht auch einpacken und raufschreiben was ich möchte?
Heute wieder ein kleines Anliegen. Es geht hierbei um den Export von produzierten Lebensmitteln aus Deutschland in ein anderes Land. Sind bei der Produktion und Inverkehrbringung die deutschen Verordnungen anzuwenden?
Es geht hier um die Produktbeschaffenheit an sich. In den Leitsätzen der Lebensmittelbuchkommissionen zum Beispiel sind ja allerlei Sachen niedergeschrieben für den (Wie ich denke) innerdeutschen Handel. Auf europäischer Ebene gibt es dann noch deren Verordnungen und Richtlinien. Wenn ich nun aber auf die Idee komme, mein Essen in einen nahezu rechtsfreien Raum zu schicken, kann ich dann nicht auch einpacken und raufschreiben was ich möchte?