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Essbesteck aus Messing/Bronze
#1
Guten Abend,

ist es in Deutschland eigentlich noch erlaubt Essbesteck aus Messing oder Bronze im Gastronomiebereich zu verwenden? Darf es eventuell wegen dem darin enthaltenen Kupfer nicht mehr hergestellt und eignesetzt werden?
Das Besteck sieht einfach viel interessanter aus als Edelstahl (siehe Bild). Ich finde es sogar edler.
Allerdings sehe ich dieses Besteck oft nur noch in Aktionshäusern. Gibt es denn überhaupt noch Hersteller für solches Besteck?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
[Bild: besteck1a.jpg]

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#2
Hallo Kronos,

ich habe deine Frage an das Amt für Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf weitergeleitet und gebeten, mir den Auszug aus der entsprechenden Verordnungen oder Gesetzen zuzusenden.

Da ich bis zum 01.12.2010 im Urlaub bin, musst du dich mit der Antwort leider etwas gedulden.

Viele Grüße
Michael
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#3
Hallo Michael,

vielen Dank für die Weiterleitung. Einen schönen Urlaub wünsche ich noch.

Beste Grüße

Christian
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#4
Hallo,

ich bin aus dem Urlaub zurück und doch sehr verwundert, dass ich vom Amt noch keine Antwort habe. ABER ich bin da sehr stur und bleibe dran.
Sobald ich etwas weiß melde ich mich.

Schönen Gruß

Michael Bäuml
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#5
Hallo,

Vielen Dank Michael

Beste Grüße

Christian
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#6
Hallo Kronos,
nach Rücksprache mit dem Amt für Verbraucherschutz ist der Einsatz von Essbesteck aus Messing/Bronze nicht gestattet.
Meine Frage nach dem Warum konnte jedoch nicht eindeutig ge- bzw. erklärt werden. Hier wurde auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz hingewiesen und darauf, dass von Stoffen bzw. Bedarfsgegenständen keine nachteilige Beeinflussung für das Lebendmittel ausgehen darf.
Bei Messing und Bronze kommt es zum Teil zu Verfärbungen und so sagte man mir kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zusammenhang mit diversen Lebensmitteln Stoffe abgegeben werden.
Hört sich alle sehr schwammig an – ist es auch!
Auf meinen Einwand, dass mir das überhaupt nicht weiterhilft, hat man mir dann gesagt, wenn der Gewerbetreibende das von Dir genannte Besteck einsetzten möchte, hat er den Nachweis der Unbedenklichkeit durch Labortests etc. beizubringen.
Da ich mit dieser Antwort selbst sehr unzufrieden bin, werde ich weitersuchen, bis ich etwas Aussagekräftigeres gefunden habe.
Bis dahin verbleibe ich mit frohen Weihnachtswünschen

Michael Bäuml
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#7
Wie wäre es mit der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG.

Dort solltet Ihr fündig werden.
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#8
Die EU-Verordnung 1935/2004 regelt zwar den generellen Umgang mit Bedarfsgegenständen, gibt aber leider zu der detaillierten Frage keine Antwort. Letzlich bezieht sich auch das Amt für Verbraucherschutz mit der Aussage "..keine nachteilige Beeinflussung für das Lebendmittel ausgehen darf" auf diese Verordnung.

Die Seite des BfR lässt sich aber auch gut für den Start eine Recherche zu solchen Fragen verwenden. Dort habe ich folgendes Dokument gefunden:
http://www.bfr.bund.de/cm/216/guidelines...erials.pdf

Hier sind auch Infos zu Kupfer und Zinn enthalten.
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#9
Hi;

Du könntest beim Kupferinstitut anfragen, ob es neuere Erkenntnisse als diese hier gibt.

Gruß
Saftschhubse
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#10
Vielen Dank, dass Ihr euch hier so eine Mühe macht. Ich werde selber nochmal bei dem Kupfer-Institut nachfragen, aber der Aufwand so ein Besteck einzusetzen, ist schon fast zu groß.
Natürlich wünsche ich Euch auch frohe Weihnachten und falls wir uns nicht mehr lesen sollten auch einen guten Start ins neue Jahr
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#11
@Kronos: Vielen Dank für den Danke, aber genau das - helfen mit unserem Wissen und unseren Kontakten - ist unser Motto!

Schöne Weihnachten
Saftschubse
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