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Warnhinweis an Kirschkuchen?
#1
Herrschen bald amerikanische Verhältnisse??

So wie der Verbraucher nicht damit rechnen muss, dass der frisch gebrühte Kaffee im Becher heiß ist wenn sich kein Warnhinweis am Becher befindet??

Dass in der Bedienungsanleitung zur Mikrowelle eine seitenlange Warnung ist, was man alles inkl. Hunden und Babys nicht in die Mikrowelle geben darf???

So wie wir demnächst beim Bäcker entweder keine Kirschteilchen oder Hinweise an denselben vorfinden, dass das Teilchen trotz aller Sorgfalt Kirschkerne enthalten kann??



Schmerzensgeld für einen Kirschkern

Weiche Schale, harter Kern: Wer sich an einem Kirschteilchen die Zähne ausbeißt, kann vom Bäcker Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Da ahnt man nichts Böses ... Die Tücke an Kirschen ist ihr Kern. Das weiß jeder, der in Erwartung einer weichen, weil entkernten Kirsche schon mal auf einen solchen gebissen hat. Dies wurde jetzt auch einem Bäcker zum Verhängnis.

In einem seiner „Kirschtaler“ – einem Gebäck mit Kirschfüllung – war ein Kirschkern. Der Käufer dieses Kuchenteilchens biss prompt auf diesen. Die Folge: Der Kunde brach sich einen Zahn ab – und verklagte deswegen den Bäcker.

Der wies jegliche Schuld von sich: Er habe die eingelegten Kirschen von einem Hersteller geliefert bekommen. Sie seien von ihm vor dem Füllen des Teiges gesiebt worden. Er müsse also nicht damit rechnen, dass in den verwendeten Kirschen noch Kerne seien. Außerdem sei ihm ohnehin keine Kontrolle zuzumuten, da Kirschen ein Naturprodukt seien.

Kirschkerne können Produktfehler sein ...

Nicht richtig, befand das Landgericht Hagen in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil, und drehte den Spieß um: Der Käufer habe nicht damit rechnen müssen, dass sich in dem Gebäck noch ein Kirschkern befindet – vor allem auch wegen der Tatsache, dass solches Gebäck üblicherweise mit der Hand verzehrt wird und daher nicht mit der Gabel auf Kerne überprüft werden kann. Er konnte also erwarten, dass er es nicht erst nach ausführlicher Prüfung gefahrlos essen durfte.

Die Richter stuften den Kirschkern daher als Produktfehler nach § 3 Produkthaftungsgesetz ein. Nach dieser Vorschrift hat ein Produkt dann einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die ein Käufer unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, berechtigterweise erwarten kann.

... Naturprodukte nicht

Anders läge der Fall, wenn es sich beim Gebäck um ein reines Naturprodukt gehandelt hätte. Bei solchen Produkten, die durch weitere Verarbeitung nur veredelt werden, so z.B. Nüsse, die mit Schokolade überzogen sind, muss der Käufer mit solchen Fehlern rechnen. (Landgericht Hagen, Urteil v. 21. Mai 2008, 10 S 14/08 )


Quelle: Haufe.de


Aus der Sicht vieler geht dies sicherlich an der Realität vorbei, aber das Pflücken, Entsteinen und Verarbeiten ist nicht mehr modern. Manch einer weiß nicht mehr, dass selbst in Handarbeit entsteinte Kirschen für Überraschungen im Kuchen sorgen können.

Wer kann sich erinnern? Als Kind lernte ich einmal, dass derjenige Glück habe, der einen Kirschkern im Kuchen findet!




Die VERORDNUNG (EWG) Nr. 885/85 DER KOMMISSION vom 2. April 1985 über Mindestqualitätsanforderungen für Kirschen in Sirup, die für eine Produktionsbeihilfe in Frage kommen, "erlaubt" in entsteinten Süßkirschkonserven 100 Steine oder Steinteile, in entsteinten Sauerkirschkonserven 200 Steine oder Steinteile in 10kg Netto-Abtropfgewicht.
»Steine oder Steinteile": ganze Steine oder sichtbare harte und scharfe Teile. Steinteile gelten als ein Stein, wenn
- ein Teil grösser ist als ein halber Stein oder
- insgesamt drei Teile gefunden werden.


Auch in den Leitsätzen für Obsterzeugnisse findet sich etwas zu Kirschkernen: die Leitsätze "erlauben" 5 Steine (ganze Steine oder Steinfragmente, die hart und scharfkantig sind) in einer Standardprobenmenge von 500g.



Und nun? Ihr Bäcker, nehmt Ihr Kirschteilchen nun aus der Verkaufstheke?? Stellt Ihr nur noch Teilchen mit passierten Kirschen her?? Oder "nur für den Verzehr mithilfe einer Gabel freigegeben"?

Und Ihr Verbraucher? Verklagt Ihr den Bäcker??



Wie seht Ihr das Urteil?? Gibt es vielleicht erste Verbraucherreaktionen??

Ich freue mich auf Eure Anregungen!

LG
Saftschubse
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#2
Ich pflichte Dir bei. Aus meiner Sicht sind Fremdkörper in Lebensmitteln nur Dinge, die nicht natürlicherweise in den Rohstoffen vorher vorkamen.

Wer einen Kirschkuchen kauft, darf schließlich davon ausgehen, dass Kirschen für den Kuchen verwendet worden sind. Sonst darf das Produkt ja nicht "Kirschkuchen" heißen. Oder?

Ich hoffe, dass Urteil macht nicht Schule.

Laganon
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#3
[urlhttp://www.derwesten.de/nachrichten/wp/2009/3/17/news-114719983/detail.html]Quelle: DerWesten[/url]

Iserlohn/Karlsruhe. Mit Kernen im Gebäckteilchen ist zu rechnen. Das steht fest nach drei Urteilen. Zuerst hatte sich das Amtsgericht Iserlohn mit dem Kern im Kirschtaler beschäftigt, dann urteilte das Landgericht Hagen und nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) sogar entschieden.

Diese Frühstückspause hat Kraftfahrzeugmeister Günter Hilger in schmerzhafter Erinnerung. Wie an jedem Morgen hatte er sich im Januar 2007 mit seinen Kollegen einen Kirschtaler aus einer Iserlohner Bäckerei-Filiale geholt. Er biss beherzt in das Hefeteilchen mit Kirschfüllung und Streuselbelag. Dabei erwischte er einen eingebackenen Kirschkern so unglücklich, dass sein linker Augenzahn abbrach.

„Autsch! Das tat scheußlich weh”, erinnert sich der 68-jährige Pensionär. „Mit Sekundenkleber verarztete ich die Bruchstelle vorübergehend. Drei bis vier Tage hielt es.” Zur Vermeidung weiterer Schmerzen kaute er bis zur zahnprothetischen Vorsorgung nur noch auf der rechten Seite. Beim Zahnarzt war dann eine neue Krone fällig. Für deren Kosten forderte er neben Schmerzensgeld von der Bäckerei alles in allem 435,60 Euro.

„Die wollten mich mit einem Zehn-Euro-Gutschein abspeisen”, ereiferte sich der Pensionär. Er nahm sich einen Rechtsanwalt und zog vor Gericht. Den „Rechtsstreit des verlorenen Zahnes” hat Günter Hilger nach zwei Siegen gestern verloren. Sein „Kirschkern-Fall” beschäftigte das höchste deutsche Gericht, den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Ergebnis zerknirscht den Pensionär zutiefst. Denn zuvor hatte er vor dem Amtsgericht Iserlohn und dem Landgericht Hagen obsiegt. Dem Mann stehe Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, befanden die Richter in Iserlohn und Hagen übereinstimmend. Da ein vergleichbarer Fall in Deutschland noch nicht entschieden wurde, hat das Landgericht Hagen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Urteile aufgehoben
Davon hat die beklagte Bäckerei Gebrauch gemacht - mit Erfolg. Mit der gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind die bisherigen Entscheidungen hinfällig. Nach der Revisionsentscheidung hat der BGH nun die Klage in allen Instanzen zurückgewiesen. Somit hat die Beklagte, besagte Bäckerei, in allen Instanzen gewonnen.

Die Geschäftsführung der Bäckerei hat mit ihrer Argumentation obsiegt: Die Kontrolle der verwendeten Kirschen sei ihr nicht zuzumuten. Da es sich um ein Naturprodukt handele, sei mit Kernen zu rechnen, so dass kein Produktfehler vorliege. Die Kirschen durch einen Durchschlag zu sieben, sei unverhältnismäßig teuer, da hierfür eine weitere Person angestellt werden müsste. Nach Ansicht der Bäckerei müsse sie nicht auf die Gefahr hinweisen, dass Kirschen noch Kerne enthalten können, da diese Gefahr etwa auch bei im Handel erhältlichen entsteinten Kirschen bestehe.

„Wenn wir heute noch Hefeteilchen holen, werde ich immer noch gefragt, ob ich einen Kirschtaler haben möchte”, erzählt Günter Hilger. „Da habe ich dankend abgelehnt. Darauf ist mir der Appetit echt vergangen.”


Nachzulesen auch hier: Bun­des­ge­richts­hof, Ur­teil vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08




Es werden also nicht die kirschteilchen aus unseren Bäckereien verschwinden!!
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#4
Manchmal siegt eben doch der der klare Menschenverstand. Obwohl ich mir einen Job als " Verantrortliche Kirschaufsichtsperon mit schwerpunkt Kernkontrollmanagement" sehr gut vorstellen könnte. <!-- sTongue --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_razz.gif" alt="Tongue" title="Razz" /><!-- sTongue -->

Viele Grüße
Michael
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#5
Hallo Michael,

Verantwortliche Kirschaufsichtsperson mit schwerpunkt Kernkontrollmanagement. Diese Art von Berufsbezeichnung wird es in meiner Heimat evtl. schon bald geben. Schau Dir mal diesen Film an, was sich im Werra-Meißner-Kreis, genauer gesagt in der Nachbarstadt von Eschwege in Witzenhausen (Kirschenstadt) zugetragen hat. Da wird man die von Dir angesprochene Person evtl. schon bald benötigen.

Hier das Video. Es ist nicht zu glauben aber wahr.

Doping beim Kirschkernweitspucken

Gruß

Drui
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#6
Erstmal freue ich mich, den alten Druiden wieder hier im Forum zu sehen.

Na ja so schnell werden Wünsche war, nachdem ich den Job ja nun mal erfunden habe, werde ich gleich mal eine kleine Bewerbung losschicken.
Viele Grüße
Michael
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#7
Ihr lacht, aber meinem Arbeitgeber als Verarbeiter von mehreren hundert Tonnen Kirschen pro Jahr schlotterten nach dem ersten Urteil die Knie!!
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#8
@Saftschubse,

wir lachen nicht über das 1. Urteil und sind ebenso froh, dass die Vernunft letztendlich gesiegt hat, was das endgültige Urteil ja gezeigt hat. Aber Du hast schon recht, dass ist nicht immer so.

Gruß
Drui
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