17.04.2009, 09:30
beim letzten Audit kam u.a. der Punkt 4.5.4 zur sprache (weitere infos und IFS-Doktrin siehe bei DETAILS)
ich bin gerade dabei, die migrationstests von den verpackungslieferanten anzufordern (die werden sich ja freuen *g*). für mich stellt sich die frage, inwieweit man dies bei sekundärverpackung (palettenfolie, wickelfolie,...) machen muss, wo es also keinen direkten Kontakt mit dem Produkt gibt?
Hat hier jemand schon erfahrung mit den lieferanten gemacht, wie diese reagieren? (außer dass sie eine ausrede haben, es gibt keinen direkten kontakt mit dem Proukt)
hat jemand migrationstests oder zumindest eine unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen? (wobei bei letzterem dies eigentlich auch durch tests zu belegen wäre).
gem. ifs-anforderung wären auch für sekundärverpackungen entsprechende tests zu machen, da es wohl unter verpackungshilfsmittel fällt.
Danke!
Gruß,
stefan
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DETAILS:
IFS Anforderung 4.5.4: “Alle eingesetzten Verpackungen und Verpackungshilfsmittel sind für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und auf mögliche Kontaminationen und Gefahren (Wechselwirkungen) zum Produkt und zum Verbraucher überprüft. Entsprechende aktuelle Testberichte liegen vor.”
Klarstellung:
Entsprechend der Gefahrenanalyse liegen Testberichte für alle Verpackungsmaterialien vor, die einen negativen Einfluss auf das Lebensmittel haben könnten. Der Verpackungslieferant/-
produzent muss Informationen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Verpackungsmaterials bereitstellen. Dieses beinhaltet die Bereitstellung von Ergebnissen aus Migrationstests. Die Testberichte sollten sich dabei auf die Simulantien in Zusammenhang mit
der EU Verordnung 1935/2004, Richtlinie 2002/72/EG und Richtlinie 85/572 EG basieren oder auf die vor Ort verwendeten Lebensmittel, die verpackt werden.
ich bin gerade dabei, die migrationstests von den verpackungslieferanten anzufordern (die werden sich ja freuen *g*). für mich stellt sich die frage, inwieweit man dies bei sekundärverpackung (palettenfolie, wickelfolie,...) machen muss, wo es also keinen direkten Kontakt mit dem Produkt gibt?
Hat hier jemand schon erfahrung mit den lieferanten gemacht, wie diese reagieren? (außer dass sie eine ausrede haben, es gibt keinen direkten kontakt mit dem Proukt)
hat jemand migrationstests oder zumindest eine unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen? (wobei bei letzterem dies eigentlich auch durch tests zu belegen wäre).
gem. ifs-anforderung wären auch für sekundärverpackungen entsprechende tests zu machen, da es wohl unter verpackungshilfsmittel fällt.
Danke!
Gruß,
stefan
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DETAILS:
IFS Anforderung 4.5.4: “Alle eingesetzten Verpackungen und Verpackungshilfsmittel sind für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und auf mögliche Kontaminationen und Gefahren (Wechselwirkungen) zum Produkt und zum Verbraucher überprüft. Entsprechende aktuelle Testberichte liegen vor.”
Klarstellung:
Entsprechend der Gefahrenanalyse liegen Testberichte für alle Verpackungsmaterialien vor, die einen negativen Einfluss auf das Lebensmittel haben könnten. Der Verpackungslieferant/-
produzent muss Informationen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Verpackungsmaterials bereitstellen. Dieses beinhaltet die Bereitstellung von Ergebnissen aus Migrationstests. Die Testberichte sollten sich dabei auf die Simulantien in Zusammenhang mit
der EU Verordnung 1935/2004, Richtlinie 2002/72/EG und Richtlinie 85/572 EG basieren oder auf die vor Ort verwendeten Lebensmittel, die verpackt werden.