Registriert seit: Jul 2006
Hallo,
ich brauche mal wieder ganz dringend Eure Hilfe:
Ist irgendwo im LM-Recht festgelegt, dass auf Umkartons, also wo zum Beispiel 12 einzelne Gläser drin verpackt sind, ein MHD aufgedruckt sein muss?
Oder ist das eine Handelsvorgabe?
Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!!
Steffi
Registriert seit: Jun 2000
Hallo Steffi,
werden die Gläser einzeln verkauft? Dann würde ich sagen, dass die Angabe des MHDs auf dem Umkarton nicht Pflicht ist.
Stichwort LMKV und Fertigpackung; §3 und §7.
Gruß
Saftschubse
Registriert seit: Jul 2006
Ja, die Gläser werden letztlich einzeln verkauft.
Der Karton ist für den Handel fürs bessere Handling und um die Ware in die Regale zu stellen, ohne sie aus den Kartons nehmen zu müssen.
Dann MHD keine Pflicht??
Danke!
Steffi
Registriert seit: Jun 2008
Hallo Steffi,
Die Kennzeichnungspflicht mit MHD, Zutatenliste etc. bezieht sich immer auf Fertigpackungen im Sinne des Eichgesetzes. Das sind "Verpackungen ... die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden ... [und] ... die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann."
Wenn Eure Gläser dazu bestimmt sind, einzeln an den Endverbraucher [Käufer] abgegeben zu werden, sind die Gläser die Fertigpackung und nicht der Karton. Die Kennzeichnung des Kartons ist deshalb meiner Meinung nach nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern nur eine Kundenforderung.
Viele liebe Grüße aus Zerbst
Sebastian