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5.5.2 - Füllmenge zugekaufter Produkte
#1
Hallo,
tut mir leid, hab schon wieder eine Frage, bin aber zur Zeit eben voll in de Vorbereitungen für den IFS...

In der Forderung 5.5.2 heißt es:
Für zugekaufte, bereits verpackte Produkte liegt der Nachweis über die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zur Füllmenge vor.

Wie mach ich das mit wenig Aufwand?
Lass ich mir regelmäßig "Aufzeichnungen" schicken oder reicht es, wenn ich die mir nur schicken lasse, wenn ich bei der WE-Kontrolle Abweichungen fetstelle?
Zu jeder Lieferung finde ich ziemlich übertrieben.

Wie macht Ihr das denn so?

Danke und viele Grüße,
Steffi
#2
Steffi schrieb:Hallo,
tut mir leid, hab schon wieder eine Frage, bin aber zur Zeit eben voll in de Vorbereitungen für den IFS...

Hallo Steffi - aber dafür gibt es doch dieses Forum!! Zum Glück hat sich mein AG einen Berater geleistet, der zudem noch mit unserem IFS-Beauftragten bekannt war!!! Wir hatte Ende April Audit und waren somit ja "früh" dran mit Version5, da konnte man nicht viele Leute nach ihren Erfahrungen und Einschätzungen/Interpretationen fragen. Die waren einfach noch nicht so weit!




Zu Deiner Frage: Diese Anforderung zielt auf Produkte ab, die ihr schon verpackt einkauft und ohne weitere Verarbeitung weiterverkauft. Da geht es nicht um Mehl- und Zuckersäcke die eine Bäckerei kauft und dann zu Brot und Kuchen verbäckt!


Kauft ihr jedoch Endprodukte zu und verkauft sie ohne Weiterbehandlung weiter, greift die Anforderung.

Ist das zugekaufte Produkt in einem EU-Staat hergestellt worden, brauchst Du nicht weiter handeln.
Länderrecht bricht EU-Recht und ein Produkt, dass z.B. nach italienischem Recht hergestellt wurde, darf auch in Deutschland verkauft werden, selbst wenn es deutschem Recht nicht genügt. Eben weil es dem Recht eines EU-Landes gerecht wird.

Kauft ihr aus einem Nicht-EU-Staat, wird es komplizierter. Dann benötigst Du vom Hersteller Nachweise über die Einhaltung der Füllmenge.
Da das bei meinem AG nicht der Fall war, kann ich die dazu leider nicht viel mehr sagen.

Ich hoffe, dir einen befürchteten Batzen Arbeit vom Schreibtisch gefegt zu haben!

Gruß
Saftschubse
#3
Oh ja, allerdings!!
Danke <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Die an uns gelieferten Produkte werden in Deutschland hergestellt und wir verkaufen sie direkt an den Handel weiter!! Also reicht es vollkommen, wenn ich nur nach Aufzeichnungen frage, wenn so ein Fall mit Untergewicht oder so vorliegt?!

Wie sieht es eigentlich mit Übergewichten aus bei Fertigpackungen?
In der Fertigpackungsverordnung geht es ja nur um Mindergewichte.

Steffi
#4
Übergewichte sind einfach nur schlecht für den Hersteller. Da wirft er sozusagen Geld zum Fenster heraus!

Findet Ihr denn oft Untergewichte??
#5
naja, oft nicht, aber so ab und zu sind mal ein paar Packungen dabei.
Bisher haben wir dann immer sofort die Ware gesperrt und den Lieferanten informiert und um Stellungnahme gebeten.
Dann haben wir immer die Füllmengen-Aufzeichnungen erhalten und da war im Mittel alles ok. Dann wurde die Ware freigegeben.

Wir haben halt einen Lieferanten, der produziert immer am unteren Limit und ein anderer, der packt fast immer viel mehr rein!! <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->
#6
Dann würde ich es so weiter machen wie bisher. Das Verfahren kennen alle, man muss den MA nicht auf die Schnelle etwas neues eintrichtern und - was viel wichtiger ist - ihr zeigt, dass ihr auf Abweichungen reagiert.

Falls der Auditor fragt ob das nicht übertrieben sei (weil ja aus D kommende Ware), antworte, dass Du so auf der sicheren Seite seiest. Fertig. Im Brustton der vollen Überzeugung!
#7
wie immer halt! <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

Danke für Deine Hilfe!


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