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IFS,BRC und Batchnummern
#1
Gesundes neues Jahr!

Wie mein Titel schon aussagt, ist meine Frage an alle die BRC oder IFS auditiert werden, ob euer SBK die Batchnummern der Schädlingsbekämpfungsmittel in den Servicebeleg oder in die Online-Dokumentation einträgt?

Bin auf Eure Antworten gespannt.

Diese Frage habe ich ja schon mal gestellt, aber sie wird immer öfter von Zertifizierungs- und Auditierungsgesellschaften gefordert.

Ich selber mache das von mir aus schon mehrere Jahre.

Dann ein schönes Wochenende!

Gruß Wolf

P.S wer sich nicht traut, einfach eine Mail an w.braeuning(at)bhs-info(.)de
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
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#2
Hallo Wolf,
man kann eine sehr kurze Antwort darauf geben: Frag die Auditoren doch mal: Wo steht das geschrieben, dass Batchnummern genannt werden müssen? Wenn dies nirgends steht, ist das Thema damit beendet.
Etwas ausführlicher:
Die Batchnummern dienen nur dem Hersteller, wenn er im Rahmen seiner Produkthaftung gefordert ist. Sie sind auf einem Servicebeleg also überflüssig. Kein guter Schädlingsbekämpfer wird sich ein riesiges Materiallager halten, und Ladenhüter einsetzen, gerade zu einem Zeitpunkt, an dem Produkte ohne Baua Nr gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Einige andere Produkte werden demnächst ebenfalls wegfallen. Das aktuelle Sicherheitsdatenblatt ist daher vollkommen ausreichend.
Die Frage ist: was will der Auditor mit den Batchnr. anfangen, ebenso der Betrieb?
Bin auf deine Antwort gespannt, ebenso so wie auf eine mögliche Diskussion.
bisdenndann
Peter
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#3
Hallo Peter,

dazu Bedarf es kein riesiges Materiallager.
Wozu eigentlich? Die meisten weltweit agierenden LM-Unternehmen schreiben durch ihre QS vor,welche Präparate zum Einsatz kommen, oder arbeitest Du etwa mit losem Köder im Außenbereich an den Gebäuden?

Lebensmittelunternehmen die auf dem ges. Weltmarkt vetreten sind, haben die Anforderungen nach Batchnr. Eintragungschon in ihren eigenen QM/QS-Richtlinien.

Als Schädlingsbekämpfer solltest Du eigentlich wissen,dass ein Standard sogar darauf besteht zusätzlich zum Sicherheitsdatenblatt, ein Produktbild / Etikett hinzuzufügen. Dies steht sogar im Standard, inkl. Batch-Nr. Nachweis in der Dokumentation.

Dann Frage ich mich allerdings auch, warum ein Kunde von mir, bei der Inszenierung eines "worst case" auch auf die Batch-Nr. der Lieferanten zurück gegriffen haben, inkl. unserer Präparate? Aus langeweile sicherlich nicht,oder!?

Was ist Deine Meinung dazu?

Gruß Wolf
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
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#4
Hallo Wolf,
auf welchen "Standard" beziehst du dich? Und welche QS?
Nenne sie mir doch bitte, damit ich das mal nachlesen kann.
Bedenke dass hier von Auditoren oder vergleichbaren Personen ein Eingriff in ein fremdes Gewerk entsteht.
Lässt du dir von Personen, die von Schädlingsbekämpfung keine Ahnung haben, vorschreiben wie du arbeitest?
Ein Werbeargument um sich von anderen SBK Unternehmen zu unterscheiden ist für mich kein Standard.
Wenn ein Kunde auf Batchnr. oder ähnliches besteht, kann er das ja in seine Leistungsbeschreibung mit aufnehmen und den Mehraufwand dann auch bezahlen.
bisdenndann
Peter
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#5
Hallo Wolf,

ob "unser" SBK Rückverfolgbarkeit gewährleisten kann, weiß ich nicht, zumindest liegen keine Daten vor. Was ja aber nicht heißt, dass die Daten nicht aufgenommen werden. Als LM-Unternehmer habe ich ja nichts von der Kenntnis der Charge; reagieren müsste der SBK wenn er z.B. Kenntnis einer nicht tauglichen Charge erlangt.

Und in welchem Standard soll das stehen?? Im IFS 5 jedenfalls nicht.

Von unserem QM wirds auch nicht gefordert.

Vertraglich gefordert ist, dass eine "Dokumentation nach HACCP (Checkliste, Köderplan, Aktionsbericht)" erfolgt. Bisher sind wir damit ohne Probleme durchgekommen.


Gruß
Saftschubse
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#6
Saftschubse schrieb:Und in welchem Standard soll das stehen?? Im IFS 5 jedenfalls nicht.


Wolf??


Habe heute unseren SBK gefragt, er kennt weder einen Standard, der dieses fordert, noch hat er einen Kunden, der dies fordert.
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#7
Hallo Saftschubse, hallo Wolf
wie schon gesagt, mich würde dieser Standard und wo das geschrieben steht ebenfalls interessieren. Ich habe gerade jemanden in der SBK ausgebildet und auch im Ausbildungsprogramm war nichts davon zu lesen. Deshalb, wo steht das?
Eventuell hast du, Wolf, noch immer eine falsche Vorstellung von Batchnummern???
Batchnummern oder auch Chargennummern genannt, werden vom Hersteller bei der Produktion eines Präparates vergeben. Die Nummer besagt lediglich wann dieses Produkt hergestellt wurde. Wird dieses Produkt z.B. ein halbes Jahr später wieder hergestellt erhält es eine neue Batch- oder Chargennummer.
Der Kunde hat von der Kenntnis der Batchnr. nicht den geringsten Nutzen, da er nichts damit anfangen kann. Die Batchnummer sagt auch nichts über das Präparat aus. Dafür gibt es die Sicherheitsdatenblätter.

bisdenndann

Peter
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#8
Nu isser wieder da!

Also Peter als SBK, müsste Dir eigentlich auch der AIB-Standard bekannt sein. Dort wird das sogar gefordert, dieser Standard enthält sogar ein "pesticide usaged log" dort muss angegeben werden an welcher CP.-Nr. Rodentizide-Köder oder Insektizide angewendet wurden.
Es wird sogar nicht nur das Sicherheitsdatenblatt, sondern auch eine Produktinformation von den ein zusetzenden Materialien gefordert.

Zudem ist das aufführen der Batch-Nr. als Zusatzleistung wohl eher Geldschneiderei und im IFS oder BRC steht sogar unter dem Kapitel Rückverfolgung von Materialien. Es ist damit die Rückverfolgung des sensiblen Materials sichergestellt.

Auch ist damit für den Schädlingsbekämpfer eine Sicherheit vorhanden, wenn es wie in Hildesheim geschehen, jemand mit einem Rodentizid seinen Arbeitgeber sabotiert. Nachweislich kam das Rodentizid nicht von der SBK-Firma (Batch-Nr.).

Gruß Wolf

@ Peter: Müssen Deine Kunden für das datieren und für die Erstellung eines Fallenplans auch extra Zahlen?
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
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#9
Na, ihr beiden Streithähne?
Nicht vergessen: Euer "Du als SBK müsstest doch eigentlich..." geht öffentlich auf die Nerven. Ich dachte immer, genau dazu sei das Forum da, um sich hier gegenseitig zu unterstützen?! Irgendwo stehen die Forenregeln - also haltet euch dran.

Lieber Wolf, bei soviel Wissen wäre es zudem nett, Quellen mit Link zu versehen. Da nicht alle SBK ausschließlich mit LM-Betrieben zu tun haben, entgeht einem sonst vielleicht mal was und der AIB scheint immer wichtiger zu werden. Leider finden sich bisher kaum übersetzte Quellen und Checklisten. Aber da wirst du sicher weiterhelfen können.

Beim Einfordern von SBK-Leistungen ist es keinesfalls ehrenrührig, eine gewünschte Leistung auch zu bezahlen - umsonst ist nur der Tod und der kostet das Leben! Jeder Betrieb weiß, dass es etwas kostet, wenn man eine Leistung von anderen einkauft, die man eigentlich selbst erbringen müsste und sei es Batch-Nummern aufzuführen, weil es in branchenspezifischen Standards gefordert wird. Schließlich stecken hinter der Erbringung von Leistungen mindestens Zeit und Wissen.

Doch wer als Dienstleister aus kurzsichtigen Motiven Preisdumping betreibt, macht den Markt kaputt und muss sich nicht wundern, wenn der Kunde auf die Idee kommt, Lohnverzicht auch von allen anderen Mitbewerbern zu erwarten. Das führt dann bekanntermaßen zu Fehlleistungen resp. zum Ruin.

Man kann jetzt lange über "Marktbereinigung" sinnieren, muss aber bedenken, dass Monopole keineswegs einen gesunden Wettbewerb bedeuten, zumal auch das Papier, auf dem Zertifikate gedruckt werden, geduldig ist... Ich kenne viele kleine SBK, die wesentlich verantwortungsbewusster als manch ein zertifizierter "Großer" arbeiten, sich Zusatzleistungen aber zumindest in Form von Arbeitszeit bezahlen lassen müssen. SBK steht immer noch für "Schädlingsbekämpfung" und nicht für "Sklavenbereitstellungskartell".
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#10
Hallo mglass,

als ich 1997 mit der Schädlingsbekämpfung anfing, war schon damals die Forderung von meinem Chef, das ich mich über die von Lebensmittelhersteller geforderten Zertifizierungen/Standards informieren muss (teilweise liess ich sie mir von meinen Kunden aushändigen).
Diese Firma war mit die erste in Deutschland, welche tatsächlich Qualität hervorgebracht hat, eher hochpreisig, aber wenigstens keine die sich als Nr. 1, Nr.2 oder als sonst etwas deklarierte.

Zitat:Lieber Wolf, bei soviel Wissen wäre es zudem nett, Quellen mit Link zu versehen. Da nicht alle SBK ausschließlich mit LM-Betrieben zu tun haben, entgeht einem sonst vielleicht mal was und der AIB scheint immer wichtiger zu werden. Leider finden sich bisher kaum übersetzte Quellen und Checklisten. Aber da wirst du sicher weiterhelfen können.
Link: <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.aibonline.org/">www.aibonline.org/</a><!-- w -->

Der AIB-Standard ist schon lange vor meiner Zeit als Schädlingsbekämpfer , Standard bei Lebensmittelbedarfsgegenstände Herrsteller in gebrauch gewesen.

Teilweise wurde dies nach und nach wegen den hohen Forderungen des Standards und der hohen Kosten abgelegt.

Wenn ich für ein Unternehmen tätig bin oder werde, dieses irgendeiner Zertifizierung unterliegt, lasse ich mir diesen Standard vom QM aushändigen! Als Dienstleister mein recht.

Übrigens Dienstleister:
Zitat:Beim Einfordern von SBK-Leistungen ist es keinesfalls ehrenrührig, eine gewünschte Leistung auch zu bezahlen - umsonst ist nur der Tod und der kostet das Leben!

Bei Unternehmensgründung als Schädlingsbekämpfer sollte man alle möglichkeiten in seine Kalkulation mit einbeziehen (wie z.B Lageplan, Datierung, Barcode-System Kosten, welches schon sehr lange von Allinger vertrieben wurde,etc.) und sich dabei auch mit den Forderungen der ansässigen Ordnungsämtern absprechen. Dies alles zusammen ergibt dann den Stundensatz!

Natürlich sollte man dann seine Dokumentation so erstellen, dass diese einheitlich für alle zählt und nicht wie diverse Unternehmen mehrere Dokumentationen anbieten (zu hohe Kosten für Druckerzeugnisse etc.), das spart erheblich.

Zitat:Doch wer als Dienstleister aus kurzsichtigen Motiven Preisdumping betreibt, macht den Markt kaputt und muss sich nicht wundern, wenn der Kunde auf die Idee kommt, Lohnverzicht auch von allen anderen Mitbewerbern zu erwarten. Das führt dann bekanntermaßen zu Fehlleistungen resp. zum Ruin.

Preisdumping überlasse ich den großen, wie An.., Re..,AP., etc.
Wer Bundesweite Filialbetriebe für unter 40,00 Euro anfährt hat selbst schuld. Für diese Summe kann man auch einen Mann abstellen der nur die Mäuseboxen in den Laden wirft, sich eine Unterschrift abholt und tschüss sagt.

Persönlich fahre ich für unter 110,00 Euro netto die Stunde nicht raus!
Präparate etc. wurden schon vorher bei anderen Sachen mit einkalkuliert.
Sowas lernt man im kleinen Kaufmannseinmaleins.

Deming sagte schon Qualität senkt Kosten. Ich bin nicht billig oder günstig, aber die Qualität meiner Arbeit, erspart das hinterher arbeiten, schafft Vertrauen und gute Referenzen von QM/QS und Geschäftsführern.
Selbst ausserhalb meiner betreuten Kunden, bin ich diversen QM´s bekannt und darauf bin ich Stolz!

Gruß Wolf

Edit:
Zitat:Da nicht alle SBK ausschließlich mit LM-Betrieben zu tun haben, entgeht einem sonst vielleicht mal was und der AIB scheint immer wichtiger zu werden.

Gerade bei kleinen SBK-Firmen, wie meine in Berlin. Gehe ich davon aus, das diese Firmen sich besser in den Standards auskennen.
Da es bei großen Firmen, je nach Mitarbeiter starke defizite vorhanden sind. Weil keiner diese Mitarbeiter so richtig in den Standards schult, egal ob eine Technische Abteilung vorhanden ist etc.
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
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#11
Hallo Wolf,
danke für den Link, hier eines der wenigen übersetzten Dokumente dieser Site: https://secure.aibonline.org///www.aibon...eutsch.pdf.

Übersetzte Checklisten habe ich bei abionline bisher noch nicht entdeckt, da sind andere Standardgeber nutzerfreundlicher. Aber der Hinweis auf das Aushändigenlassen des jeweiligen Kundenstandards hilft anderen SBK´s möglicherweise weiter.

Zur Preisgestaltung: Alles richtig - auch die Kurzeinführung in kaufmännisches Wissen. Gratulation: Wenn EURO 110,-- pro Stunde gefordert werden können, würde ich auch nicht auf die Idee kommen, jede Zusatzleistung nachzukalkulieren. Das geht leider nicht bundesweit. Manche SBK-Anbieter finden es zudem fairer, Kosten schon in der Ausschreibung bis ins Detail transparent zu machen und dann taucht da so manch ein scheinbar selbstverständlicher Posten auf. Unterm Strich kommt´s preislich meist auf dasselbe heraus.

Was die Qualitätsdefinition von Deming angeht - wem sagst du das?
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#12
Hallo Wolf,
danke für deine Rückmeldung. Vom Tenor her scheinen wir beide gar nicht so weit auseinander zu liegen, nur in der Interpretation.
Frag mal die Hersteller von SBK Produkten über die Bedeutung der Batchnummern - um wieder zum Thema zurückzukommen.
Das Problem ist die Übertragung von Kundenstandards auf die SBK. Nur geht das nicht so einfach. SBK ist ein eigener Fachbereich, es wird leider häufig ignoriert.
Kommst du zur Eurocido? Dann können wir uns ja mal treffen. Ich bin beide Tage dort.
bisdenndann
Peter
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