Registriert seit: Aug 2006
Guten Morgen,
habe vor ein paar Tagen mit Kita´s diskutiert, ob es in Einrichtungen mit Kleinkindern (1-3 Jahren), die ja immer öfter in Kiga´s kommen, besondere Vorschriften zu beachten gibt.
Ich wüßte keine (was ja nichts heißen soll) - weiß einer von Euch was???
Danke
maxemer
Registriert seit: Oct 2000
Sei gegrüßt maxemer,
wenn Du bei Suchen "Kindergarten" eingibst findest Du bereits einige Beiträge oder meinst Du etwas spezielles?
Gruß
Jörg
Registriert seit: Sep 2000
Bezieht sich das auf den Caterer oder auf das Kochen im Kindergarten?
...zurzeit grasiert in sogenannten Waldkindergärten das Hanta-Virus Aufgrund der starken Mäusepopulation, die diese Übertragen, was aber nur selten diagnostiziert wird, da es Grippähnliche Symptome hervorruft!
(quelle:WHO)
Also persönliche Hygiene der Hauswirtschafter vor Ort ist wichtig!
Gruß Wolf
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
Registriert seit: Aug 2006
Ich wurde gefragt, ob es besondere Hygienevorschriften in der Küche gibt, wenn das Essen für die "Kleinen" zubereitet wird. Wie gesagt, mir sind keine bekannt, die sich speziell auf kleine Kinder beziehen.
Grüße
maxemer
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Maxemer,
den genauen Wortlauf über Kleine Kinder oder ähnlich wird keiner in den Vorschriften finden.,Das muss über das interne HACCP abgegolten werden, denn die "Verbraucher" sind laut Codex Alimentarius mit in die HACCP-Analyse einzubeziehen und darüber werden dann die kleinen Kinder geschützt.
Gruß Karen Everding
Registriert seit: Sep 2000
Das einzige was ich dazu gefunden habe ist:
Zitat:Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnung muss eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fordert einen Hygieneplan und eine Schulung bzgl. Infektionskrankheiten im Abstand von 2 Jahren nach §35 über Infektionsrisiken. Des weiteren wird für die Mitarbeiter, die Umgang mit Lebensmitteln haben, die Erstbelehrung sowie die jährlichen Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz gefordert.
Die EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene fordert die Einführung eines Systems (HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Point System), das gewährleistet, dass alle Speisen gesundheitlich unbedenklich sind. Zudem fordert sie eine jährliche Hygieneschulung nach Anhang II, Kapitel XII in Lebensmittelhygiene.
Gruß Wolf
Also bereits bekannter Standardtext!
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
Registriert seit: Sep 2000
Hallo,
nach Krankheit endlich wieder online.
Es gibt für KiTas, die auch Kleinkinder aufnehmen, keine speziellen Hygienevorschriften, die über die EU-VO 852/2004 hinausgehen. Ist in dieser Einrichtung ein HACCP-Konzept vorhanden (was leider nicht so selbstverständlich ist), dann sind in diesem Konzept die besonderen Umstände, die der Umgang mit Säuglingen und Kleinkinder so mit sich bringen, entsprechend eingearbeitet. Die Anforderungen im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern sind natürlich anders und hier muss besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln geachtet werden (was nicht heißt, dass man bei 3-6jährigen schlampen darf <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> ).
Besonderheiten sind z.B. sterile Trinkflaschen, Reingung von Schlabberlätzchen, keine Rohwaren.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Registriert seit: Aug 2012
Guten Morgen,
vielen Dank für die Info!!
Ich hatte das zwar schon irgendwo am Rande mitbekommen, aber ich dachte, dass die alten Merkblätter nur geringfügig überarbeitet wurden... Naja, jetzt hab ich ja gesehen, dass die da richtig viel Arbeit rein gesteckt haben. Schön, unsere Kunden und ich freuen uns darüber.
Gruß
etolit_hygiene