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Bußgelder
#1
Hallo Zusammen,
stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch. Vielleicht könnte ihr mir helfen. Bei einer Ordnungswidrigkeit gegen 852 wird nach welchem Bußgeldkatalog geandet?
außerdem würde mich interessieren, ob jemand ganu so trauige Erfahrungen gemacht hat. Bei einer Kontrolle wurde ein Restaurant geschlossen und es gab nur ein Bußgeld von 110 euro, das ist doch ein Witz oder?
Gruß Andrea
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#2
Hallo Andrea,

Die Ahndung von Verstößen gegen bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) 852/2004 erfolgt aufgrund der Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der europäischen Gemeinschaft (Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung) vom 19. Sept. 2006

Dort sind unter § 2 die Handlungen aufgeführt, die als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a LFGB [Ermächtigung hierzu findest Du in § 62 Abs. 1] geahndet werden können.

Bitte nicht überrascht sein !!!!!
Es sind bei Weitem nicht alle Zuwiderhandlungen gegen die 852 auch tatsächlich ahndbar.

Wenn Du mehr Wissen willst, z. B. über Ahndungen, insbesondere gegen Verstöße gegen Kapitel II der 852/2004 kann ich Dir nur antworten, wenn konkrete Angaben zur Tat, bzw. Handlung vorliegen.

Ist nämlich nicht ganz einfach, so aus dem Stegreif und global.

In bestimmten Fällen kann auch nach eine Ahndung nach § 59 LFGB erfolgen, wenn zum Beispiel Hygienemängel vorliegen, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben (vergl. Art. 14 Abs. 1 in Verbind mit Abs. 2 Buchstabe b = „ungeeignet“ siehe hierzu auch Abs. 5).

Über Deine „traurige Erfahrung“ würde ich mich noch ganz gerne mal näher beschäftigen. Wäre es Dir möglich, etwas mehr Info über die Art und evtl. Anzahl der Verstöße, die letztlich zu Schließung geführt haben mitzuteilen?

Ich hoffe, ich konnte Dir -wenn auch ziemlich spät- weiterhelfen.

Grüße
winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)
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