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unterschiedliche Deklarationen
#1
Hallo zusammen,

weiß jemand von euch, wie das ist - ich hab ein Produkt, dass in Österreich nicht deklarationspflichtig ist, und will es nach Deutschland exportieren. Der Zusatzstoff ist in Deutschland aber deklarationspflichtig. Kann ich dann mit der Binnenmarktregelung argumentieren, dass die Deklaration im Erzeugerland verkehrsfähig ist und somit auch im anderen EU-Staat (gleiche Amtssprache) genehmigt werden muß.

Danke
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#2
Hallo,

habe die Frage heute an das Amt für Verbarucherschutz weitergeleitet, konnte aber den zuständigen Mitarbeiter nicht erreichen. Ich versuche es morgen nochmal. Sobald ich etwas weiß, melde ich mich sofort.

Gruß
Michael
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#3
Hallo

ich habe heute beim Amt für Verbraucherschutz nachgefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kennzeichnung bei loser Ware in den Mitgliedstaaten noch unterschiedlich sein kann. Um hier genaueres sagen zu können, wurde ich gebeten, nachzufragen um welchen deklaratinspflichtigen Zusatzstoff es sich handelt.
Also: Kurze Info an mich und ich werde mich dann noch mal mit dem Amt in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Michael
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