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Rückstandshöchstmengen für Verpackung
#1
Hallo zusammen,

in welcher Verordnung finde ich Rückstandshöchstmengen für Lebensmittelverpackungen (Beutel, Becher etc.)? Ist das die Bedarfsgegenständeverordnung?
Ab wann darf denn ein Beutel oder Becher als lebensmitteltauglich gekennzeichnet werden?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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#2
Hallo Michaela,
versuche es mal hier:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/bedggstv/index.html#BJNR008660992BJNE002402307">http://bundesrecht.juris.de/bedggstv/in ... E002402307</a><!-- m -->
unter § 6 und Anhang 5
Gruß Andrea
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#3
Danke Andrea, dann war ich ja mit der Bedarfgegenständeverordnung schon ganz richtig. <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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#4
Hallo

immer wieder gerne genommen die EG VO 1935/2004 (... für Materialien und Gegenstände die mit Lebensmittel in Berührung kommen) hier dürfte auch einiges zu finden sein.

Gruß Ariane
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