Registriert seit: Sep 2000
Hallo liebe Hygiene- und QS-Beauftragten,
Ihr müsst ja in Euren Betrieben diverse Sachen zurück verfolgen können.
Habt Ihr Euch auch schon Gedanken über die Rückverfolgbarkeit von Schädlingsbekämpfungsmittel gemacht?
Alle Insektizide (Insektenbekämpfungsmittel) sowie Rodentizide (Schadnagerbekämpfungsmittel) verfügen vom Hersteller ebenfalls über Lot/Batch-Nr.
Ich persönlich empfehle euch, von eurem Schädlingsbekämpfer, diese Lot/Batchnr. auf den Servicebeleg aufschreiben zu lassen.
!Nur eine Anregung für Interessenten!
Solte es einmal zum worst-case kommen.
Gruß Wolf
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
Registriert seit: Sep 2000
Danke Kyyli
habe den Fauxpax garnicht bemerkt. <!--
--><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!--
-->
Sollte eigentlich keine "Werthülse" werden <!-- s
--><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="
" title="Smile" /><!-- s
-->
Habe den Beitrag schnell editiert.
Gruß Wolf
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
Registriert seit: Oct 2000
@ Wolf
ein nützlicher Hinweis, gibt es eigentlich eine Tabelle über diese Lot/Batch-Nummern, anhand man evtl. Daten entnehmen könnte (so in etwa wie Datensicherheitsblätter oder so etwas)?
Gruß
Drui
Registriert seit: Sep 2000
Hallo erstmal
@drui die Sicherheitsdatenblätter enthalten nicht diese Batchnr. da diese Blätter von den Herstellern nicht jedes Jahr überarbeitet werden.
Eine Liste gibt es auch nicht, da die Schädlingsbekämpferfirmen jede für sich, spezielle Präparate kauft oder selbst herstellen lässt.
@ Ariane Stell Dir mal vor, in einem Lebensmittelbetrieb stehen Köderboxen mit toxischen Präparat, diese werden durch eine Reinigung rausgespült und gelangen "nicht" an das Produkt.
Ein Kunde beschwert sich über angeblich mit Pestiziden behaftetes Produkt, es wird eine chemische Analyse gemacht und anhand der Batch-Nr. lässt sich leicht zurückverfolgen ob es ein tatsächlich eingesetztes Präparat ist.
Leider schreiben einige Schädlingsbekämpfer nicht das tatsächlich angewandte Mittel auf, da sie vielleicht dieses Mittel nicht am Wagen haben.
Mit der Batch-No ist man dann auf der sicheren Seite, ist die Nummer nicht bekannt hat er was anderes ausgebracht und ist damit regresspflichtig.
Gruß Wolf
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Wolf,
dann läßt bei Euch die Bach-Nummer auf den verwendeten Wirkstoff schließen oder wie in der LM-Industrie auf die Produktion und dann erst über die Rezeput zu den Produkten.
Klarer gestellt: Ist die Bachnummer für Schädlingsbekämpfungsmittel Wirkstoff- oder Produktionsbezogen?
Gruß Ariane
Registriert seit: Sep 2000
Nu komm ich endlich zum antworten .....
Zitat:Klarer gestellt: Ist die Batchnummer für Schädlingsbekämpfungsmittel Wirkstoff- oder Produktionsbezogen?
Die ist genauso wie im LM-Bereich Produktionsbezogen.
Nenne mal ein Beispiel: Der SBK schreibt ein Rodentizid mit dem Wirkstoff Bromadiolon auf und bei der Analyse beim Kunden wird der Wirkstoff Difenacoum nach gewiesen. Die angegebene Batch.-Nr. fand aber nur bei dem Präparat mit Chlorophacinon (Wirkstoff) einsatz.
Anhand der Batch-Nr. kann also nachgewiesen werden, dass das Produkt kein Difenacoum enthält.
Ist die Aussage verständlicher ... sonst kann ich sie auch wissenschaftlicher niederschreiben <!--
--><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!--
-->
Gruß Wolf
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Wolf,
verstanden!!!
Aber noch mal zurück zur Rückverfolgung, die muss doch der SBK in die Dokumebntation eintragen. Und dieser Trägt dann auch die Verantwortung wenn etwas schief läuft (zumindest was die Inhaltsstoffe angeht). Denn er ist der Fachmann und muss mir sagen, welche Produkte für meinen Betrieb eingestzt, zulässig und Hilfreich sind.
Gruß Ariane