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Genusstauglichkeitskennzeichen / Identifikationskennzeic
#1
Hallo allerseits,


Mich beschäftig folgendes Problem.

Und zwar hat unser Betrieb zwei Niederlassungen. Beide sind zugelassen nach §6 Fleischhygienegesetzt in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 2 der Fleischhygieneverordnung und der RL 83/201/EWG.

Die Niederlassungen haben natürlich unterschiedliche Zulassungsnummern (sind auch in verschiedenen Bundesländern).
So..... mein Chef möchte aber nun beideZulassungsnummern auf die Verpackungsfolien drucken lassen um eine Folie für beide Werke verwenden zu können (um wie immer kosten zu sparen <!-- sIcon_question --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="Icon_question" title="Confused" /><!-- sIcon_question --> ).

Ich bin der Meinung das dies nicht geht, kann es aber bisher noch nicht richtig belegen <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> (so mit Sachverständigen-Meinung oder gar einer Richtline oder so…mmmmhhhh….)

Weiß einer von euch darüber bescheid???


Vielen Dank schon mal
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#2
Bei Fleisch bin ich nicht ganz sicher.

Bei Milch werden auf den Tetrapacks häufig alle Milchwerke in Verbindung mit einem Kürzel genannt. Dieses Kürzel wird dann zusammen mit dem MHD aufgedruckt, so dass klar ist, woher die Milch kommt.
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#3
Hi Tifa,

ich arbeite in einem reinenen Zerlegebetrieb und kann Dir die Frage so aus dem Stehgreif leider auch nicht beantworten. Werde am Wochenende mal in die schlauen Bücher und ins Netz schauen..

schönes Wochenende

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#4
Hi Tifa,

Das was Feinschmecker sagt ist m.E. auch für Fleisch zulässig, wichtdabei ist der Hiweis wo es nun her ist.

Wir z.B. bei Fischproduktengemacht wen Sich die Sorten oder Fangangben Ändern

Aber denkt bitte daran, das es sowieso durch das "Hygienepaket" die neuen Nummern gibt D wir zu DE und die Produktionskürzel wie EZ fallen weg.
Haben denn schon alle Ihre neuen Nummer <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->

Gruß Ariane
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#5
Oh, das ist mir neu, dass die Kürzel wie EZ, EV wegfallen sollen.

Die einzige Änderung die ich vorgenommen habe, war der Wechsel von EWG zu EG.

Gruß
Anton
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#6
Guten Morgen und

Dankschön für eure Antworten!!

So einfach scheint die Sache ja nicht zu erledigen zu sein.
Aber rechtlich ist meines Wissens ja nix in dieser Hinsicht geregelt <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->

Also wenn wir es intern nachvollziehen können in welchem Werk das Produkt hergestellt worden ist reicht das aus, oder muss es auch für den Verbraucher ersichtlich sein wo produziert worden ist???
Ich nehme mal stark an das auch der Verbraucher diese Info der Verpackung entnehmen können sollte, oder ???

Wäre dankbar für eure Sicht der Dinge <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Viele Grüße
Tina
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#7
Also das Genußtauglichkeitszeichen muss anscheinend nicht unbedingt auf die Verpackung.

Ich habe mich auch gewundert aber Aldi & Co haben es auch nicht immer drauf. Der Kunde / Konkurrenz soll wahrscheinlich nicht gleich erkennen, wo die ihre Produkte herstellen lassen.
Da steht dann auf der Packung hergestellt für Aldi oder so ähnlich.
Wenn du dann dort anrufst sollten die aber bescheid wissen.

Gruß
Anton
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