Registriert seit: Sep 2000
Hi Gunnar,
da hab ich noch nichts von gehört. Ich werde mich aber mal bei unserem Vertreter erkundigen.
Gruß
Michaela
Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
Registriert seit: Oct 2000
Hallo Gunnar,
auch ein Apotheker wird Dir diese Variante so wiedergeben. In der Tat gibt es Weisungen, Bestimmungen oder auch Gesetze (wenn Du es genau benötigst werde ich es Dir raussuchen) die ein Umfüllen von Großgebinden in Kleinbehältnisse so nicht zulassen. ABER !!!, dies gilt nach meiner Auslegung für Klinikbereiche und Tierseuchenbekämpfungen usw, also immer dort wo es "ich sage mal" drauf ankommt. In der Lebensmittelverarbeitung werden wir ja nun doch mehr präventiv tätig, also dass ich der Meinung bin, dass ich in diesem Bereich eine Umfüllung zustimmen kann und dies (nicht zueletzt auch aus finanziellen Gründen) dulde.
Wichtig ist nur, dass nach dem Umfüllen auf dem Spender ersichtlich ist, welches Mittel im Behältnis ist und wann es verfällt. Vielleicht bieten manche Hersteller ja entsprechende Aufkleber zu den Großgebinden an. Ich hatte das vor ein paar Wochen einer Fa. vorgeschlagen, die prüfen gerade und werden mir evtl. schon am 12.12.05 eine Antwort geben können.
Gruß
Drui
Registriert seit: Jun 2000
Hallo zusammen,
so wie Drui es beschrieben hat wird es in meinen Betrieben auch gehandhabt. Geht zu teil auch nicht anders. Ich kann in den Verkauf einer kleinen Bäckerei keinen riesigen Desinf.Spender hängen. Umfüllen und beschriften ist OK sagt das Amt für Verbraucherschutz.
Gruß
Michael
Registriert seit: Sep 2000
Also mein Stand ist, dass das Umfüllen wirklich verboten ist, auch im Lebensmittelbereich!
Registriert seit: Sep 2000
im Arneimittelgesetz, Händedekontaminationsmittel gehört unter die Arzneimittel. Unsere Reinigigungsmittelhersteller haben dies bestätigt und uns daraufhin hingewiesen. Wir haben es früher ebenfalls umgefüllt und bei einer Prüfung kam dieses Thema schlecht auf...........................
Registriert seit: Oct 2000
Ich sitze in der Glühweinhütte und verkaufe :bier
Registriert seit: Jun 2000
Hallo zusammen,
natürlich habe ich darüber keine schriftliche Stellungnahme. Es ist jedoch so, dass zumindest derzeit so, dass dies bei ordnungsbehördlichen Begehungen nicht beanstandet wurde.
Das Umfüllen geschah auch nicht aus Kostengründen sondern wegen der einfacheren Handhabung.
Das Produkt Sirafan (Sprühfertige Desinfektion für den Küchenbereich), wird im Karton a 6 Flaschen mit je 1 Liter abgegeben. Problem der 1 Sprühdosierkopf, der dem Karton beiliegt, ist nicht gerade der Beste. Also wurde das ganze in eine Sprühflasche umgefüllt. Die leere Sirafanflasche wurde aufgeschnitten, der Text mit allen Sicherheitshinweisen eingescannt und laminiert. Das ganze wurde dann an der Sprühflasche befestigt. Dies wurde von den Kontrolleuren so akzeptiert.
Wenn es jedoch anders im Gesetz steht lass ich mich gerne belehren und werde auf das Umfüllen fortan verzichten.
Gruß
Michael
Registriert seit: Oct 2000
Das Desinfektionsmittel Arzneimittel sein sollen steht für mich noch nicht eindeutig fest. Ich habe von verschiedenen Fachleuten diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen. Bin ja mal gespannt was meine Anfrage ergibt. Ich werde Euch darüber hier informieren.
Gruß
Drui