25.08.2006, 07:37
Händedesinfektionsmittel fallen, warum auch immer, unter das
Arzneimittelgesetz. Dieses schreibt zwingend vor, daß ein Umfüllen nur unter aseptischen
Bedingungen erfolgen darf.
Diese Bedingungen erfüllen in der Regel bspw.
Apotheken.
Auch wenn 5 Liter Kanister günstiger sind, weniger Abfall produziert wird und
es eigentlich unlogisch erscheint - es ist wohlgemerkt nicht nach DIN oder so sondern
gesetzlich geregelt, und damit haben die normalen ´Umfüller´ ohne wenn und aber den
schwarzen Peter.
Arzneimittelgesetz. Dieses schreibt zwingend vor, daß ein Umfüllen nur unter aseptischen
Bedingungen erfolgen darf.
Diese Bedingungen erfüllen in der Regel bspw.
Apotheken.
Auch wenn 5 Liter Kanister günstiger sind, weniger Abfall produziert wird und
es eigentlich unlogisch erscheint - es ist wohlgemerkt nicht nach DIN oder so sondern
gesetzlich geregelt, und damit haben die normalen ´Umfüller´ ohne wenn und aber den
schwarzen Peter.