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Aus für HACCP in kleineren und mittleren Unternehmen
#16
Interessant ist auch die Stellungnahme über die Erforderlichkeit einer Ausnahmeregelung zur Freistellung bestimmter Unternehmen vom
HACCP-Verfahren.


Die Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung derGefahrenanalyse und kritischer Kontrollpunkte (Hazard Analysis and Critical Control Point-Konzept (abgekürzt: HACCP Konzept) sind grundsätzlich notwendig. Bei der Behandlung des Lebensmittelhygiene-Paketes war insbesondere dem Europäischen Parlament daran gelegen, ein Höchstmass an
Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig einen praktikablen und flexiblen Kontrollmechanismus zu installieren. Dies ist mit der vorliegenden Verordnung gelungen.

Eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ratsam:

Die Politik auf Gemeinschaftsebene und insbesondere das Lebensmittelrecht muss ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit des Menschen sowie der Verbraucherinteressen gewährleisten. Diese Zielsetzung würde mit einer völligen
Abschaffung des HACCP-Verfahrens nicht erreicht, da dieses Instrument den Lebensmittelunternehmern hilft, einen höheren Lebensmittelsicherheitsstandard zu erreichen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Vorschriften und Verfahren eine solide Grundlage für die Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln bilden.

Die Verantwortlichkeit der Lebensmittelunternehmer wurde und wird durch die allgemeine Anwendung von auf den HACCP- Grundsätzen beruhenden Verfahren gestärkt.

Es bedarf einer klaren und verbindlichen Regelung, um das Vertrauen der Verbraucher, Handelspartner und sonstiger Mitwirkender im Lebensmittelbereich zu erhalten und sicherzustellen.

Die Gleichheit des Wettbewerbs und der freie Verkehr mit Lebensmitteln und Futtermitteln in der Gemeinschaft sind nur dann gewährleistet, wenn die Anforderungen an die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht wesentlich voneinander abweichen.

Der Berichterstatter unterstützt ausdrücklich die Leitidee des Kommissionsvorschlages, Bürokratieabbau voranzubringen. Jedoch ist besonders kritisch herauszustreichen, dass das hohe europäische Maß an Lebensmittelsicherheit unter Anwendung ausschließlich wirtschaftlicher Parameter beschnitten werden soll. Das ist vor dem Hintergrund der
erklärten Absicht der VO (EG) Nr. 852/2004 inakzeptabel.

Die betroffene Verordnung ist erst seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Die Umsetzung wurde noch nicht in allen Mitgliedstaaten vollumfänglich realisiert. Eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt macht keinen Sinn. Hinzu kommt, dass in der VO (EG) Nr. 852/2004 für 2009 eine Überprüfung vorgesehen ist. Bevor die endgültigen Ergebnisse nicht vorliegen, ist es nicht ratsam, eine Änderung vorzunehmen.


+++

Beim durchlesen des Presseartikels hörte sich das alles etwas anders an, als ich es aus menier Sicht interpretiere. Diese, meine Interpretation muss auch nicht die richtige sein, aber ich persönlich bleibe dabei. Nach meiner Meinung ändert sich nicht wirklich etwas. Viel Papier wurde schwarz gemacht, viele Diskussionen haben stattgefunden. Doch zum jetzigen Zeitpunkt halte ich diese Diskussion in der Tat für verfrüht.

Jörg
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