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EU denkt über Verbot von Kunststoffgeschirr nach
#10
(14.05.2021, 11:07)laganon schrieb: Inzwischen wurde in Deutschland ja die 2021-er Novellierung des Verpackungsgesetzes durch den Bundestag verabschiedet, welche einige Änderungen enthält. … Leider ist eine Veröffentlichung noch nicht im Fließtext erfolgt, so dass die Änderungen nur durch nebeneinanderlegen von mindestens drei Dokumenten lesbar sind Icon_smile Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes … In diesem Dokument werden aber auch weitere Weichen für die Gastronomie gestellt. So müssen Gastronomen ab 2023 zusätzlich zum Einweggeschirr auch Mehrweggeschirr anbieten. Dies gilt zwar erst ab einer bestimmten Größe (5 Angestellte oder 80 qm), wird aber die Gastronomie vor eine neue Herausforderung stellen. … Ich habe daher die Hoffnung, dass wir noch ab und zu auf diese Diskussion zurück kommen werden.

Seit dem 09. Juni gilt nun die Änderung des Verpackungsgesetzes: Hier wurde nun im § 33 geregelt: Letztvertreiber von Einwegkunststoffverpackungen und Einweggetränkebecher sind ab dem 01.01.2023 verpflichtet, die Waren, die in diesen Verpackungen angeboten werden, auch im Mehrwegverpackungen anzubieten. Der preis für die Mehrwegverpackung darf dabei aber nicht höher sein als der der Einwegprodukte. Ausgenommen sind Verkaufsautomaten in nicht-öffentlichen Bereichen, also beispielsweise in Produktionsbetrieben. Zur Rücknahme sind die Letztvertreiber aber nur für die Verpackungen verpflichtet, welche sie auch in Verkehr gebracht haben. Weitere Erleichterungen betreffen Unternehmer mit weniger als 80 qm Verkaufsfläche oder weniger als 5 Beschäftigte. Doch diese sind nicht generell von den Regelungen ausgenommen. Wenn diese Unternehmen keine Mehrwegbehälter anbieten möchten, müssen sie den Endverbrauchern mindestens anbieten, deren Mehrwegpackungen zu füllen.
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RE: Einweggeschirr- contra Mehrweggeschirr - von laganon - 21.06.2021, 10:51

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