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FSSC 22000 - Info an die Zertrifzierungsstelle im Falle eines Rückrufs...
#1
... oder auch in dem Fall, dass es "legal proceedings with respct to food safety or legality" gibt?

Bsp. 1: Lebensmittelkontrolle stellt fest, dass man die Anwendung einer Änderung der Zusatzstoffverordnung verpeilt hat. Die enthaltene Menge der E-Nr. ist nicht mehr zulässig, war es aber in der früheren Verordnung.
Man darf das Produkt mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkaufen, aber muss weder einen Rückruf, eine Rücknahme oder eine Information an Kunden herausgeben weil keine Gesundheitsgefahr erkennbar ist.

Info an Zertifizierungsstelle oder nicht???


Bsp. 2: Eine Bio-Rohware wurde bei einem der Vorlieferanten vertauscht mit einer konventionellen Ware und per Zufall kommt dies bei einer der Stichproben-Pestizidanalytiken heraus.
Als konventionelle Ware wäre die Ware verkehrsfähig, nur nicht als Bio. Ein Rückruf oder Rücknahme wird u.a. wegen des Verdünnungsgrades dieser Zutat (<1.5%) im an den Konsumenten abgegeben Produkt als unverhältnismässig angesehen.

Produkt ist somit nicht legal - Info an die Zertifizierungsstelle???


Wenn ich beim IFS und BRC gucke sprechen beide nur von Rückrufen, über die die Zertifizierungsstelle informiert werden muss.

Ich denke, dass ich die Auslegung von BRC und IFS übernehme, ggf. gäbe es halt einen Minor wenn es echt strenger gesehen wird beim FSSC, aber das Risiko gehe ich ein. Ausser jemand von Euch kann es mir bestätigen, dass der FSSC strenger ist als die anderen beiden.


Gruss
Saftschubse
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FSSC 22000 - Info an die Zertrifzierungsstelle im Falle eines Rückrufs... - von Saftschubse - 07.09.2017, 14:01

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