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Bewertung von Lebensmittelgasen im HACCP
#2
Hallo zusammen,
das Thema beschäftigt inzwischen die chemische Industrie ebenso wie den Caterer, der die zubereiteten und in Folie verpackten "Kalten Platten" z. B. auf die Messe liefert, wo sie oft viele Stunden lang ungekühlt bis zum Verzehr auf dem Messestand herumstehen. Aber auch Mittel zur Verbesserung der Kühlschrankhygiene wie z. B. "knick´n clean" stehen derzeit unter besonderer Betrachtung.

Saftschubse schrieb dazu
Zitat:Knackpunkt ist, dass Gase, die als Lebensmittelgase hergestellt und vertrieben werden, direkt als Lebensmittelzusatzstoff gelten und damit den entsprechenden Anforderungen genügen müssen!
Das bedeutet dann, dass die Speisendeklaration entsprechend vorgenommen werden und dieser Zusatzstoff gekennzeichnet werden muss.
Gleiches gilt ggf. auch für o. a. Mittel zur Kühlschrankhygiene, wenn sie auf der Basis von Stoffen arbeiten, die auf die Lebensmittel übergehen können. Hier sind einige Gase nur bedingt zugelassen bzw. halten sich die Behörden der einzelnen Bundesländer bedeckt, was die Zulassungspraxis betrifft. Also beim Hersteller nach dem Gas erkundigen und dann bei der Behörde anfragen, ob eine Zulassung besteht.
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[Kein Betreff] - von mglass - 04.03.2011, 12:50

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