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Aufmachung Lakritz - Gerichtsurteil
#2
So richtig neu ist es eigentlich nicht, doch es ist auch mal schön, wenn es einen Ort gibt, der leicht zu finden ist. Die Aromadurchführungsverordnung beschäftigt sich mit einigen Ausnahmen zur Aromatisierung von Lebensmitteln. Worum geht es? 

Zum einen wird noch einmal klar gestellt, dass Aromen (egal ob natürlich, naturidentisch oder künstlich) nichts in Nahrungsmitteln zu suchen haben, die für unsere Kleinsten gedacht sind. Das scheint selbstverständlich, ist es aber eigentlich nicht. Im Codex Alimentarius wurde bezüglich der HACCP beschrieben, dass ein Unternehmen den Verwendungszweck des Lebensmittels beschreiben muss. Das wird aber oft nicht getan. Die Konsequenz bedeutet, dass ein unbeschriebener Verwendungszweck keine Einschränkungen beinhaltet, also das entsprechende Lebensmittel auch für Säuglinge bestimmt sein kann. Damit verbietet sich eine Verwendung von Aromen. ... Das ist natürlich eine strenge Auslegung, doch diese soll beschreiben, dass wichtige Schritte in der Betrachtung der Lebensmittelsicherheit nicht weggelassen werden sollten, weil sie als "ist doch klar" eingestuft werden.

Schöner ist eigentlich der Punkt "Rauch". In vielen Zutaten ist der Begriff zu lesen, aber wer weiß schon, was dieser beinhaltet? Rauch muss ausschließlich aus naturbelassene Hölzer
und Zweige, Heidekraut und Nadelholzsamenstände gewonnen werden. Also, der alte Sekretär kann nicht genutzt werden. Für Bier, Whisky und regionale Spezialitäten darf aber auch Torf verwendet werden. ;-)

Und für alle Süßwarenfans wird sich noch etwas ändern. Lackritzprodukte müssen zukünftig mit einer Einstufung abhängig vom Ammoniumchloridgehalt gekennzeichnet werden. Es wird nun zwischen Kinderlakritz <20g/kg, Erwachsenenlakritz <45/g/kg und Extra stark <80g/kg unterschieden. Es dürfen aber auch Produkte mit mehr als 80g/kg in Verkehr gebracht werden. Diese müssen aber folgenden Warnhinweis enthalten: "Vor dem Verzehr ist diese Ware vollständig zu bezahlen. Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen."
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Aromadurchführungsverordnung, HACCP und jede Menge Spaß - von laganon - 30.10.2021, 08:08

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