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Gewichtsangabe
#1
Wenn ich entsprechend Fertigpackungsverordnung verpacke und das "e" hinter die Gewichtsangabe schreibe, muss die Nennfüllmenge im Mittel erreicht werden und es gelten die die erlaubten Minusabweichungen.

Was, wenn ich kein "e" schreibe? Soviel ich weiß, ist die Nennfüllmenge hier das Minimalgewicht - d.h. ich habe keine Spielraum nach unten mehr. Was drauf steht, muss mindestens drin sein.
Stimmt das und wenn ja, wo steht das?

Gruß
Anton
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Nachrichten in diesem Thema
Gewichtsangabe - von Anton - 25.07.2007, 19:41
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 26.07.2007, 10:52
[Kein Betreff] - von Anton - 27.07.2007, 06:28
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 27.07.2007, 08:15

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