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Genusstauglichkeitskennzeichen
#1
Hallo zusammen,

nachdem ich lange nicht mehr dazu kam hier zu stöbern und mich zu informieren, habe ich heute natürlich auch sofort wieder eine Frage.

Nach der EG VO 853/2004 muss bei Pizza ja keine Veterinärkontrollnummer mehr angegeben werden da diese unter die EG VO 852/2004 fällt. Darum haben wir auf unseren deutschen Etiketten keine EG Nummer mehr drauf.

Wie ist das aber nun bei Ausfuhr dieser Lebensmittel in andere EU Länder?
Muss da noch die EG Nummer angegeben werden? Eigentlich doch auch nicht mehr, oder?

Sonnige Grüße
Tifa
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Nachrichten in diesem Thema
Genusstauglichkeitskennzeichen - von tifa - 27.04.2007, 10:43
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 27.04.2007, 12:09
[Kein Betreff] - von Andrea - 27.04.2007, 13:23
[Kein Betreff] - von tifa - 27.04.2007, 15:34

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