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Neue Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
#3
Mit dem Verbraucher ist beispielsweise der Inhaber der gastronomischen Einrichtung, des Kiosk, der Einrichtung wo Lebensmittel in irgend einer Form "durchlaufen" gemeint.

Wir als konsument wären dann der Endverbraucher. Also das Recht gilt auch für die Gastronomie, die das Lebensmittel behandelt, in den Verkehr bringt etc, auch wenn sie nicht Endverbraucher sind. Für Endverbraucher gilt ja vieles nicht.

Ich hoffe es war verständlich.


Gruß
Drui
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von ozimmi - 09.03.2007, 07:19
[Kein Betreff] - von Druidelix - 09.03.2007, 09:41

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