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Genusstauglichkeitskennzeichen / Identifikationskennzeic
#1
Hallo allerseits,


Mich beschäftig folgendes Problem.

Und zwar hat unser Betrieb zwei Niederlassungen. Beide sind zugelassen nach §6 Fleischhygienegesetzt in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 2 der Fleischhygieneverordnung und der RL 83/201/EWG.

Die Niederlassungen haben natürlich unterschiedliche Zulassungsnummern (sind auch in verschiedenen Bundesländern).
So..... mein Chef möchte aber nun beideZulassungsnummern auf die Verpackungsfolien drucken lassen um eine Folie für beide Werke verwenden zu können (um wie immer kosten zu sparen <!-- sIcon_question --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="Icon_question" title="Confused" /><!-- sIcon_question --> ).

Ich bin der Meinung das dies nicht geht, kann es aber bisher noch nicht richtig belegen <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> (so mit Sachverständigen-Meinung oder gar einer Richtline oder so…mmmmhhhh….)

Weiß einer von euch darüber bescheid???


Vielen Dank schon mal
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Nachrichten in diesem Thema
Genusstauglichkeitskennzeichen / Identifikationskennzeichen - von tifa - 16.12.2005, 13:58
[Kein Betreff] - von Feinschmecker - 16.12.2005, 14:09
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 16.12.2005, 14:44
[Kein Betreff] - von Ariane - 16.12.2005, 15:52
[Kein Betreff] - von Anton - 17.12.2005, 09:30
[Kein Betreff] - von tifa - 20.12.2005, 06:53
[Kein Betreff] - von Anton - 26.12.2005, 10:57

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