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Wie weit geht Gesundheitsfürsorge in der Produktion?
#4
Guten Abend, 

Das ist natürlich immer eine komplizierte Sache mit dem Betriebsrat. Meines Wissens ist aber Dein Betriebsrat deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Was der Betriebsrat darf und was nicht, ist im BetrVG geregelt. Grundgedanke ist, dass der Betriebsrat die Interessen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Wohlgemerkt, "die Interessen vertritt", nicht "die Interessen umsetzt". Für deine Situation bedeutet dies, der BR-Vorsitzende kann in seiner Funktion als selbiger zum Lebensmittelunternehmer gehen, und die Scheibe Brot als Notration verlangen, aber die Entscheidung liegt beim Lebensmittelunternehmer. (§85 "Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, ..., beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.") 

In einer Bäckerei hätte der Lebensmittelunternehmer schon wenig Chancen, diese Scheibe Brot zu verbieten, denn im BetrVG steht auch: "Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass ... jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ... ihrer Behinderung ... unterbleibt." Aber das gilt eben nur, wenn es keinen nachvollziehbaren Grund gegen die Scheibe Brot gibt. Diesen gibt es aber bei Dir. Da alle gängigen GFSI-Standards dies nicht gestatten, diese Standards aber zur Erfüllung von Kundenanforderungen implementiert werden müssen, hat Dein BR-Vorsitzender sogar gegen seine BR-Verpflichtungen verstoßen. § 2 regelt nämlich auch, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten zum Wohle der Arbeitnehmer. Die oben genannte Situation kann in einem Audit zu einem Major und damit zum Zertifikatsverlust führen. Dieses ist oft mit Umsatz- und Auftragsverlust verbunden. Wenn sich der BR-Vorsitzende diesem Risiko bei der Entscheidung bewusst war, ... nennt mensch das im allgemeinen Sprachgebrauch "Sabotage".

Wir wollen aber einmal nicht Schwarz malen und einfach mal einen Kompromiss suchen: Die oben beschriebene Situation könnte zwei Ursachen haben:
1.) die regelmäßige Nahrungsaufnahme oder 
2.) die "Notfallration" bei Unterzuckerung.
Für den ersten Fall solltet ihr vielleicht über zusätzliche, feste, kurze Pausen nachdenken. In diesem Fall kann der Mitarbeiter seine Stulle nämlich auch im Sozialbereich essen. Im zweiten Fall tut es aber auch Traubenzucker in einer geschlossenen Box "Name + Notfallmedikament" auf die Box und einen festen Punkt im Arbeitsbereich festlegen, meist sinnvoll der Erste-Hilfe-Schrank.   

So, ich hoffe, wir konnten Dir helfen. Icon_smile
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RE: Wie weit geht Gesundheitsfürsorge in der Produktion? - von laganon - 16.08.2021, 18:52

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