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Wie weit geht Gesundheitsfürsorge in der Produktion?
#3
Moin
Prinzipiell kein Thema. Ich bin der letzte, der hier irgendwem nötige Hilfe nicht zuteilwerden lässt. Wenn es medizinisch so furchtbar notwendig ist, wäre es auch kein Problem. Aber wo zieht man eine Grenze? Darf der BR-Vorsitzende jetzt eigenmächtig irgendwelche Einzel-Befugnisse erlassen? Was ist wirklich notwendig und was nicht? Wenn der MA tatsächlich fürchten muss jeden Moment einen Anfall zu bekommen, darf man ihn dann überhaupt irgendwas arbeiten lassen? Zumal er auch noch raucht wie ein Schornstein.
Vor dem Hintergrund irgendwelcher Zertifizierungen und externer Auditierungen muss dann auch geklärt werden, wie der MA dann sein Brot durch die Produktion bringt und wo das dann die Arbeitszeit über gelagert wird und vielleicht noch eine Ess-Ecke einrichten für die Brotpause. Und hat er auch tatsächlich Diabetes oder einfach nur Hunger, weil er vor der Arbeit nicht Frühstückt? (gesundheitsbezogene Daten, wieder überspitzt). Die Menschlichkeit darf für mich nicht überzogen werden, sonst wird es irgendwann eine sehr einseitige und falsch-ausgerichtete Beziehung.
Ein weites Feld.

Beste Grüße aus dem Norden.
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RE: Wie weit geht Gesundheitsfürsorge in der Produktion? - von FischRob - 11.08.2021, 13:28

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