14.05.2021, 11:07
Bei vielen Projekten, die wir derzeit in diesem Zusammenhang besprechen und diskutieren, fehlt mir eine Betrachtung aus mehreren Gesichtspunkten. Auch bei dem Verbot von Plastikgeschirr polarisieren wir und werden, interessanterweise, am 04. Juli das erste Mal und viel später das zweite Mal staunen. Warum? Eigentlich wird gar nicht Einweggeschirr aus Plastik verboten, sondern nur bestimmte Materialien, expandiertes Polystyrol (PS). Insofern werden wahrscheinlich nicht alle Trinkhalme wirklich aus dem Handel verschwinden, da verschiedene Trinkhalme auch aus Polyethylen und Polypropylen hergestellt werden. Es bleibt also in der Verantwortung des Anbieters und des Konsumenten (durch seine Nachfrage) Alternativen zu fördern.
So ähnlich sehe ich dies auch bei den Einweg-/Mehrweg-Kaffee-Bechern. Die oben genannte System bieten als Zielstellung die:
- Bereitstellung der Becher (Mieten oder Kauf) und ggf.
- die Dienstleistung des Spülens an (nach Internetseite zumindest bei FairCup).
Dies ist insbesondere für räumlich begrenzte Gastronomie oder Märkte wichtig, da hier eben nicht immer die Ressourcen für das Spülen möglich ist. Dennoch bedeutet es für den Lebensmittelunternehmer eine relativ hohe Investitionssumme. Während ein Mehrwegbecher derzeit mit weniger als 10 cent in die Kalkulation eingeht, müssen die Mehrwegbecher letztlich mindestens durch den Pfand finanziert werden. Dieser liegt bei einem aktuellen Becher mit Deckel bei 1,50 €.
Es ist also eine Investition notwendig, die sich bei beibehalten der Preiskalkulation frühestens nach 20 Zyklen je Becher amortisiert. Die Kosten für das Spülen sind dabei noch nicht berücksichtigt. Wir werden uns alle noch öfter auf solche Investitionsanfragen wie diese https://wwwCrowdfounding "Recup für die Kiepe" einstellen können. … Lohnen dürfte sich das für die meisten Gastronomen auf lange Sicht dennoch, da Becher bei einigen Anbietern gemietet werden, also der Anbieter für den Austausch aufkommt, beziehungsweise die Becher für einen Durchlauf von 500 Zyklen (CupforCup) ausgelegt sind.
Inzwischen wurde in Deutschland ja die 2021-er Novellierung des Verpackungsgesetzes durch den Bundestag verabschiedet, welche einige Änderungen enthält. … Leider ist eine Veröffentlichung noch nicht im Fließtext erfolgt, so dass die Änderungen nur durch nebeneinanderlegen von mindestens drei Dokumenten lesbar sind Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes … In diesem Dokument werden aber auch weitere Weichen für die Gastronomie gestellt. So müssen Gastronomen ab 2023 zusätzlich zum Einweggeschirr auch Mehrweggeschirr anbieten. Dies gilt zwar erst ab einer bestimmten Größe (5 Angestellte oder 80 qm), wird aber die Gastronomie vor eine neue Herausforderung stellen. … Ich habe daher die Hoffnung, dass wir noch ab und zu auf diese Diskussion zurück kommen werden.
So ähnlich sehe ich dies auch bei den Einweg-/Mehrweg-Kaffee-Bechern. Die oben genannte System bieten als Zielstellung die:
- Bereitstellung der Becher (Mieten oder Kauf) und ggf.
- die Dienstleistung des Spülens an (nach Internetseite zumindest bei FairCup).
Dies ist insbesondere für räumlich begrenzte Gastronomie oder Märkte wichtig, da hier eben nicht immer die Ressourcen für das Spülen möglich ist. Dennoch bedeutet es für den Lebensmittelunternehmer eine relativ hohe Investitionssumme. Während ein Mehrwegbecher derzeit mit weniger als 10 cent in die Kalkulation eingeht, müssen die Mehrwegbecher letztlich mindestens durch den Pfand finanziert werden. Dieser liegt bei einem aktuellen Becher mit Deckel bei 1,50 €.
Es ist also eine Investition notwendig, die sich bei beibehalten der Preiskalkulation frühestens nach 20 Zyklen je Becher amortisiert. Die Kosten für das Spülen sind dabei noch nicht berücksichtigt. Wir werden uns alle noch öfter auf solche Investitionsanfragen wie diese https://wwwCrowdfounding "Recup für die Kiepe" einstellen können. … Lohnen dürfte sich das für die meisten Gastronomen auf lange Sicht dennoch, da Becher bei einigen Anbietern gemietet werden, also der Anbieter für den Austausch aufkommt, beziehungsweise die Becher für einen Durchlauf von 500 Zyklen (CupforCup) ausgelegt sind.
Inzwischen wurde in Deutschland ja die 2021-er Novellierung des Verpackungsgesetzes durch den Bundestag verabschiedet, welche einige Änderungen enthält. … Leider ist eine Veröffentlichung noch nicht im Fließtext erfolgt, so dass die Änderungen nur durch nebeneinanderlegen von mindestens drei Dokumenten lesbar sind Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes … In diesem Dokument werden aber auch weitere Weichen für die Gastronomie gestellt. So müssen Gastronomen ab 2023 zusätzlich zum Einweggeschirr auch Mehrweggeschirr anbieten. Dies gilt zwar erst ab einer bestimmten Größe (5 Angestellte oder 80 qm), wird aber die Gastronomie vor eine neue Herausforderung stellen. … Ich habe daher die Hoffnung, dass wir noch ab und zu auf diese Diskussion zurück kommen werden.