Kapitel 1 - Unternehmensverantwortung (Folge 2/5)
QM-Beauftragter / IFS-Beauftragter
Auf eine kleine, aus meiner Sicht aber interessante Änderung möchte ich im Punkt 1.1 hinweisen. Im IFS-Food-Standard 6.1 wurde formuliert: "Es liegt eine, von der Unternehmensleitung verabschiedete … Unternehmenspolitik vor." Dieser Satz wurde in einem Wort verändert und heißt nun: "Es liegt eine, von der Unternehmensleitung erarbeitete … und gepflegte Unternehmenspolitik vor."
Ich würde diese Änderung in einem sehr direkten Zusammenhang zur gelöschten Anforderung 1.2.6 (Das Unternehmen hat einen IFS-Beauftragten benannt) stellen und gleichzeitig noch einmal den Bogen zur geänderte EU-Verordnung 0852/2004 schlagen. Durch die Formulierungen:
- "Verpflichtung der Betriebsleitung" und
. "Tätigkeitsbereichs des Lebensmittelunternehmens"
wird deutlich, dass die aktive Verantwortung für die Lebensmittelsicherheitspolitik bei der Unternehmensleitung zu sehen ist. Diese Verantwortung kann nicht an einen QM-Beauftragten oder IFS-Beauftragten delegiert werden, sondern ist durch den Lebensmittelunternehmer zu vertreten. Natürlich gehen wir in Gedanken sofort in unseren eigenen Betrieb und denken über die aktuelle Situation nach. Meine Prognose wird sein, dass die Unternehmensführung in der Regel sagen wird, haben wir schon umgesetzt, während des QM-Beauftragte eher das gegenteilige Gefühl habe wird.
Ähnliche Diskussionen sind in den Änderungen des ISO 9001, der Norm zur Beschreibung von Qualitätsmanagementsystemen zu finden. Auch hier wird nicht mehr von einem Qualitätsmanagementbeauftragten gesprochen um zu verdeutlichen, das ein Managementsystem eine Angelegenheit des gesamten Unternehmens darstellen muss und daher durch die Unternehmensführung gesteuert wird. Dies auch in diesen Normen zu Diskussionen und unterschiedlichen Interpretationen. Diese Diskussionen werden insbesondere dadurch gefördert, dass wir im Qualitätsmanagementsystem den Begriff Qualität als Grad, für den Abgleich zwischen Anforderungen und inhärenten Markmalen des betrachteten Satzes (Produkt) bezeichnen. Wir gehen also im klassischen Qualitätsmanagement immer noch von einem ausschließlich kundenspezifischen Begriff aus, da dieser ja die Anforderungen an das Produkt beschreibt.
Ich denke, genau diese Hürde soll mit der Lebensmittelsicherheitspolitik zumindest in einem kleinen Teil geschlossen werden. Die Behörden als Vertreter der Gesellschaft beschreiben ja auch Anforderungen an ein Produkt, die interessanterweise bisher nicht oder nur indirekt als Produktanforderungen definiert wurden. Mit "indirekt definiert" war gemeint, dass wir zwar die Anforderungen in der 0178/2002 Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr ungeeignet sind, haben, aber eben nicht mehr. Natürlich lassen sich hier verschiedene Interpretationen finden. Im Grunde bleibt dies aber eine 1/0-, ein ja/nein-Merkmal des Produktes. Mit der Formulierung der Lebensmittelsicherheitskultur wird dies geändert. Die Grundanforderungen wird in einen Zielstatus überführt und durch ein Managementsystem ist ein entsprechender kontinuierlicher Prozess nachzuweisen.
Genug der Theorie: Wie sieht dies in der Praxis aus? Ich würde gerne ein kleines Projekt starten und mit euch zusammentragen, an welchen Kriterien ein Auditor erkennen kann, dass im Unternehmen die Lebensmittelsicherheitskultur durch die Unternehmensführung erarbeitet wurde. Nutzt die Kommentare, Antworten oder sendet mir eine persönliche Nachricht. Gerne dürft Ihr auch die Software Ideen clustern (virtuelle Kartenwand) benutzen.
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Kartenabfrage:
An welchen Kriterien kann ein Auditor erkennen, dass im Unternehmen die Lebensmittelsicherheitskultur durch die Unternehmensführung erarbeitet wurde? https://www.oncoo.de/9mml
QM-Beauftragter / IFS-Beauftragter
Auf eine kleine, aus meiner Sicht aber interessante Änderung möchte ich im Punkt 1.1 hinweisen. Im IFS-Food-Standard 6.1 wurde formuliert: "Es liegt eine, von der Unternehmensleitung verabschiedete … Unternehmenspolitik vor." Dieser Satz wurde in einem Wort verändert und heißt nun: "Es liegt eine, von der Unternehmensleitung erarbeitete … und gepflegte Unternehmenspolitik vor."
Ich würde diese Änderung in einem sehr direkten Zusammenhang zur gelöschten Anforderung 1.2.6 (Das Unternehmen hat einen IFS-Beauftragten benannt) stellen und gleichzeitig noch einmal den Bogen zur geänderte EU-Verordnung 0852/2004 schlagen. Durch die Formulierungen:
- "Verpflichtung der Betriebsleitung" und
. "Tätigkeitsbereichs des Lebensmittelunternehmens"
wird deutlich, dass die aktive Verantwortung für die Lebensmittelsicherheitspolitik bei der Unternehmensleitung zu sehen ist. Diese Verantwortung kann nicht an einen QM-Beauftragten oder IFS-Beauftragten delegiert werden, sondern ist durch den Lebensmittelunternehmer zu vertreten. Natürlich gehen wir in Gedanken sofort in unseren eigenen Betrieb und denken über die aktuelle Situation nach. Meine Prognose wird sein, dass die Unternehmensführung in der Regel sagen wird, haben wir schon umgesetzt, während des QM-Beauftragte eher das gegenteilige Gefühl habe wird.
Ähnliche Diskussionen sind in den Änderungen des ISO 9001, der Norm zur Beschreibung von Qualitätsmanagementsystemen zu finden. Auch hier wird nicht mehr von einem Qualitätsmanagementbeauftragten gesprochen um zu verdeutlichen, das ein Managementsystem eine Angelegenheit des gesamten Unternehmens darstellen muss und daher durch die Unternehmensführung gesteuert wird. Dies auch in diesen Normen zu Diskussionen und unterschiedlichen Interpretationen. Diese Diskussionen werden insbesondere dadurch gefördert, dass wir im Qualitätsmanagementsystem den Begriff Qualität als Grad, für den Abgleich zwischen Anforderungen und inhärenten Markmalen des betrachteten Satzes (Produkt) bezeichnen. Wir gehen also im klassischen Qualitätsmanagement immer noch von einem ausschließlich kundenspezifischen Begriff aus, da dieser ja die Anforderungen an das Produkt beschreibt.
Ich denke, genau diese Hürde soll mit der Lebensmittelsicherheitspolitik zumindest in einem kleinen Teil geschlossen werden. Die Behörden als Vertreter der Gesellschaft beschreiben ja auch Anforderungen an ein Produkt, die interessanterweise bisher nicht oder nur indirekt als Produktanforderungen definiert wurden. Mit "indirekt definiert" war gemeint, dass wir zwar die Anforderungen in der 0178/2002 Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr ungeeignet sind, haben, aber eben nicht mehr. Natürlich lassen sich hier verschiedene Interpretationen finden. Im Grunde bleibt dies aber eine 1/0-, ein ja/nein-Merkmal des Produktes. Mit der Formulierung der Lebensmittelsicherheitskultur wird dies geändert. Die Grundanforderungen wird in einen Zielstatus überführt und durch ein Managementsystem ist ein entsprechender kontinuierlicher Prozess nachzuweisen.
Genug der Theorie: Wie sieht dies in der Praxis aus? Ich würde gerne ein kleines Projekt starten und mit euch zusammentragen, an welchen Kriterien ein Auditor erkennen kann, dass im Unternehmen die Lebensmittelsicherheitskultur durch die Unternehmensführung erarbeitet wurde. Nutzt die Kommentare, Antworten oder sendet mir eine persönliche Nachricht. Gerne dürft Ihr auch die Software Ideen clustern (virtuelle Kartenwand) benutzen.
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Kartenabfrage:
An welchen Kriterien kann ein Auditor erkennen, dass im Unternehmen die Lebensmittelsicherheitskultur durch die Unternehmensführung erarbeitet wurde? https://www.oncoo.de/9mml