Kapitel 1 - Unternehmensveratwortung (Folge 1/5)
Quantitative Änderungen:
Reduzierung: von 21 Anforderungen auf 12 Anforderungen
neue Anforderungen: 2
Zusammenfassung: 7 Anforderungen
gestrichen: 2 Anforderungen
Kapitel 1.1 - Lebensmittelsicherheitskultur
Schon in der ersten Anforderung taucht ein neuer Begriff auf, der Fragen aufwirft und in Audits sicherlich zu Diskussionen führen wird. Der Begriff der "Lebensmittelsicherheitskultur". Dieser wird auch im IFS-Food-Standard im Glossar beschrieben.
"Gemeinsame Werte, Überzeugungen und Vorgaben, die die Denkweise über und das Verhalten in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit innerhalb eines Unternehmens beeinflussen."
Dies lässt weiterhin viel Spielraum für Interpretationen. Im März 2021 wurde auch die Verordnung 0852/2004 geändert. Auch diese beschreibt nun im Anhang XIa die Lebensmittelsicherheitskultur. Hier sind für die Lebensmittelsicherheitskultur unter anderem folgende praktischen Anforderungen genannt:
- Verpflichtung der Betriebsleitung … sowie aller Beschäftigten zur sicheren Produktion und Verteilung von Lebensmitteln
- Sensibilisierung aller Beschäftigten … für Gefahren für die Lebensmittelsicherheit und für die Bedeutung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene
- Mitteilung von Abweichungen und Erwartungen
- Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen zur Gewährleistung eines sicheren und hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln
Des Weiteren sind im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheitskultur folgende Verpflichtungen für die Betriebsleitung genannt:
- Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb jedes Tätigkeitsbereichs des Lebensmittelunternehmens klar kommunizieren
- Integrität des Lebensmittelhygienesystems bei der Planung und Umsetzung von Änderungen wahren
- Kontrollen rechtzeitig und effizient durchführen,
- Dokumentation auf dem neuesten Stand
- Personal angemessen schulen und beaufsichtigen
- kontinuierliche Verbesserung des Managementsystems des Unternehmens für die Lebensmittelsicherheit zu fördern
Es könnte also hilfreich sein, neben dem IFS-Food-Glossar bei der Überarbeitung der Qualitätspolitik zur Lebensmittelsicherheitspolitik die geänderte 0852/2004 im Blick zu haben. … Und, einen eventuellen Kommentar wie "Das hat nichts mit der Sicherheitspolitik zu tun" , kann mensch auch abwehren. Es ist ja nun EU-Recht.
Quantitative Änderungen:
Reduzierung: von 21 Anforderungen auf 12 Anforderungen
neue Anforderungen: 2
Zusammenfassung: 7 Anforderungen
gestrichen: 2 Anforderungen
Kapitel 1.1 - Lebensmittelsicherheitskultur
Schon in der ersten Anforderung taucht ein neuer Begriff auf, der Fragen aufwirft und in Audits sicherlich zu Diskussionen führen wird. Der Begriff der "Lebensmittelsicherheitskultur". Dieser wird auch im IFS-Food-Standard im Glossar beschrieben.
"Gemeinsame Werte, Überzeugungen und Vorgaben, die die Denkweise über und das Verhalten in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit innerhalb eines Unternehmens beeinflussen."
Dies lässt weiterhin viel Spielraum für Interpretationen. Im März 2021 wurde auch die Verordnung 0852/2004 geändert. Auch diese beschreibt nun im Anhang XIa die Lebensmittelsicherheitskultur. Hier sind für die Lebensmittelsicherheitskultur unter anderem folgende praktischen Anforderungen genannt:
- Verpflichtung der Betriebsleitung … sowie aller Beschäftigten zur sicheren Produktion und Verteilung von Lebensmitteln
- Sensibilisierung aller Beschäftigten … für Gefahren für die Lebensmittelsicherheit und für die Bedeutung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene
- Mitteilung von Abweichungen und Erwartungen
- Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen zur Gewährleistung eines sicheren und hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln
Des Weiteren sind im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheitskultur folgende Verpflichtungen für die Betriebsleitung genannt:
- Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb jedes Tätigkeitsbereichs des Lebensmittelunternehmens klar kommunizieren
- Integrität des Lebensmittelhygienesystems bei der Planung und Umsetzung von Änderungen wahren
- Kontrollen rechtzeitig und effizient durchführen,
- Dokumentation auf dem neuesten Stand
- Personal angemessen schulen und beaufsichtigen
- kontinuierliche Verbesserung des Managementsystems des Unternehmens für die Lebensmittelsicherheit zu fördern
Es könnte also hilfreich sein, neben dem IFS-Food-Glossar bei der Überarbeitung der Qualitätspolitik zur Lebensmittelsicherheitspolitik die geänderte 0852/2004 im Blick zu haben. … Und, einen eventuellen Kommentar wie "Das hat nichts mit der Sicherheitspolitik zu tun" , kann mensch auch abwehren. Es ist ja nun EU-Recht.