28.02.2021, 13:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2021, 07:30 von laganon.
Bearbeitungsgrund: Überschrift angepasst
)
2. Kein Eigenmarkenstandard mehr
Während in der 6-er-Version des Food-Standards noch die Formulierung enthalten war; "… ist ein Standard zur Auditierung von Lieferanten von Eigenmarken …", gemeint waren hier die Eigenmarken des Handels, also die Handelsmarken, ändert sich dies in der Version 7 wie folgt; "… Erwartungen des kaufenden Unternehmens erfüllen …". Grundsätzlich scheint dies eine Kleinigkeit zu sein, kann aus meiner Sicht aber weitreichende Folgen haben. Wird der Fokus von den Handels- und Kundenmarken hin zu den Kunden gelenkt. Bedeutet dies insbesondere für die Bereiche des Spezifikationsmanagement für Eigenmarken des auditierten Unternehmens eine deutlich strengere Bewertung? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine Eigenmarke meines Unternehmens gegenüber allen Kunden durch die Pflichtangaben nach LMIV in Zusammenhang mit dem Deutschen Lebensmittelbuch dadurch hinreichend spezifiziert waren. Dies lies Spielraum bezüglich der Rezeptur- und Verpackungskomponenten oder Geschmacksvariationen, wenn diese nicht explizit mit dem Kunden festgelegt worden sind, wie bei Handelsmarken. Nun könnte aber die geänderte Anforderung 4.2.1.2: "
… Das Verfahren ... umfasst die Aktualisierung der Spezifikationen … im Falle jeglicher Änderungen von:
• Rohwaren,
• Rezepturen,
• Prozessen mit Einfluss auf die Endprodukte,
• Verpackungsmaterial mit Einfluss auf die Endprodukte."
WICHTIG: Die Gegenüber dem kaufenden Unternehmen vor dem Lauf ausgehändigte Spezifikation ist ein Vertragsbestandteil. Damit müssen die im Rückverfolgbarkeitsbeispiel des Audit verwendeten Rohwaren, Rezepturen, qualitätsrelevanten Prozessparameter und die Verpackungsmaterialien der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Spezifikation bei jedem Kunden des Produktes entsprechen.
Disclaimer: Dieser Beitrag ist eine persönliche Interpretation von mir auf Grundlage des Lesens der unten angegebenen Quelle und soll als Diskussionsgrundlage dienen. Ich habe nicht am Dokument mitgewirkt, noch habe ich an einer die Train-the-Trainer-Schulung für Zertifizierungsstellen teilgenommen. Bitte bewertet meine Interpretation daher vor einer weiteren Nutzung noch einmal selbstständig.
Quelle: Standardeigner IFS: IFS-Food - Standard zur Beurteilung der Produkt- und Prozesskonformität in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und -qualität; Version 7, Deutsch; Oktober 2020.
Während in der 6-er-Version des Food-Standards noch die Formulierung enthalten war; "… ist ein Standard zur Auditierung von Lieferanten von Eigenmarken …", gemeint waren hier die Eigenmarken des Handels, also die Handelsmarken, ändert sich dies in der Version 7 wie folgt; "… Erwartungen des kaufenden Unternehmens erfüllen …". Grundsätzlich scheint dies eine Kleinigkeit zu sein, kann aus meiner Sicht aber weitreichende Folgen haben. Wird der Fokus von den Handels- und Kundenmarken hin zu den Kunden gelenkt. Bedeutet dies insbesondere für die Bereiche des Spezifikationsmanagement für Eigenmarken des auditierten Unternehmens eine deutlich strengere Bewertung? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine Eigenmarke meines Unternehmens gegenüber allen Kunden durch die Pflichtangaben nach LMIV in Zusammenhang mit dem Deutschen Lebensmittelbuch dadurch hinreichend spezifiziert waren. Dies lies Spielraum bezüglich der Rezeptur- und Verpackungskomponenten oder Geschmacksvariationen, wenn diese nicht explizit mit dem Kunden festgelegt worden sind, wie bei Handelsmarken. Nun könnte aber die geänderte Anforderung 4.2.1.2: "
… Das Verfahren ... umfasst die Aktualisierung der Spezifikationen … im Falle jeglicher Änderungen von:
• Rohwaren,
• Rezepturen,
• Prozessen mit Einfluss auf die Endprodukte,
• Verpackungsmaterial mit Einfluss auf die Endprodukte."
WICHTIG: Die Gegenüber dem kaufenden Unternehmen vor dem Lauf ausgehändigte Spezifikation ist ein Vertragsbestandteil. Damit müssen die im Rückverfolgbarkeitsbeispiel des Audit verwendeten Rohwaren, Rezepturen, qualitätsrelevanten Prozessparameter und die Verpackungsmaterialien der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Spezifikation bei jedem Kunden des Produktes entsprechen.
Disclaimer: Dieser Beitrag ist eine persönliche Interpretation von mir auf Grundlage des Lesens der unten angegebenen Quelle und soll als Diskussionsgrundlage dienen. Ich habe nicht am Dokument mitgewirkt, noch habe ich an einer die Train-the-Trainer-Schulung für Zertifizierungsstellen teilgenommen. Bitte bewertet meine Interpretation daher vor einer weiteren Nutzung noch einmal selbstständig.
Quelle: Standardeigner IFS: IFS-Food - Standard zur Beurteilung der Produkt- und Prozesskonformität in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und -qualität; Version 7, Deutsch; Oktober 2020.