16.02.2021, 18:35
(16.02.2021, 17:28)laganon schrieb: Sehr umstritten war damals die amtliche Warnmeldung für die gesamte Produktpalette des Unternehmens wegen Listerien, obwohl die untersuchten Proben die Lebensmittelsicherheitskriterien der VO (EG) 2073/2005 entsprachen.
Wahnsinn, oder?
Habe hier aber auch so ein Gutachten liegen, bei dem ich noch staune:
Zitat: "Auch wenn bei der eingesandten Probe eine Vermehrung von Listerien-Spezies nicht festgestellt wurde, entsprechen die eingesandten Teewürste nach den warenkundlichen Merkmalen und dem Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen nicht den Anforderungen der Fußnote 8 zu Ziffer 1.3 Anh. 1 der VO 2073/2005 an ein Lebensmittel, bei dem schon allein durch die niedrigen pH- bzw. aw-Werte sichergestellt ist, dass es eine Vermehrung von Listerien nicht zulässt."
Dem geht ein positiver (qualitativ) Befund auf L.mono zuvor und ein negativer quantitativer Test der besagten Produkte.
Bei den Nachproben hat man dann wiederum alles negativ gehabt, meint aber, dass es ja zwar nichts festgestellt wurde, aber es ja dann doch nicht passt, weil es sein könnte. Irgendwie sowas muss es sein. Muss man nicht zwangsweise alles verstehen.