25.04.2020, 16:36
Ich kann mich noch gut an Zeiten erinnern, als die Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt vor allem die Informationen zur guten Handhygiene beinhaltete. ... Ich dachte mir schon damals: ... Das liest sich anders ... ... Egal:
Seit 1. April 2020 ist das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft. Neu ist ...
... § 4, welcher die Möglichkeit der Amtshilfe durch das RKI regelt,
... § 5 (1) in welchem der Bundestag ermächtigt wird, eine epidemische Lage nationaler Tragweite festzustellen. Diese ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit dazu:
- eine Auskunft über Reisewege und Kontakdaten zu Personen auf dieser Reise zu verlangen,
- Reisenden die Auflage zu erteilen, eine Impfbescheinigungen bei der Einreise vorlegen zu müssen oder
- Reisende anzuordnen, sich untersuchen lassen zu müssen.
... § 28, welcher die Bewegungsfreiheit von Verdachtspersonen einschränkt und auch dem entsprechend den Artikel 2 (Freiheit der Person), Artikel 8 (Versammlungsfreiheit), Artikel 11 (Freizügigkeit) und Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) betrifft.
... § 56 mit den Regelungen für den Fall, dass eine KiTa oder Schule schließt, inklusiver der Regelungen zur Entschädigung.
Übrigens. Widersetzt man sich einer der neuen Anordnungen gilt auch hier die Geldbuße von bis zu 2.500 Euro.
Laganon
Seit 1. April 2020 ist das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft. Neu ist ...
... § 4, welcher die Möglichkeit der Amtshilfe durch das RKI regelt,
... § 5 (1) in welchem der Bundestag ermächtigt wird, eine epidemische Lage nationaler Tragweite festzustellen. Diese ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit dazu:
- eine Auskunft über Reisewege und Kontakdaten zu Personen auf dieser Reise zu verlangen,
- Reisenden die Auflage zu erteilen, eine Impfbescheinigungen bei der Einreise vorlegen zu müssen oder
- Reisende anzuordnen, sich untersuchen lassen zu müssen.
... § 28, welcher die Bewegungsfreiheit von Verdachtspersonen einschränkt und auch dem entsprechend den Artikel 2 (Freiheit der Person), Artikel 8 (Versammlungsfreiheit), Artikel 11 (Freizügigkeit) und Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) betrifft.
... § 56 mit den Regelungen für den Fall, dass eine KiTa oder Schule schließt, inklusiver der Regelungen zur Entschädigung.
Übrigens. Widersetzt man sich einer der neuen Anordnungen gilt auch hier die Geldbuße von bis zu 2.500 Euro.
Laganon