29.04.2019, 14:50
Wenn die Tätigkeit des MA im Vertrag explizit beschrieben werden besteht kaum eine Möglichkeit ihn zu zwingen etwas anderes zu tun als „Dienst nach Vorschrift“. Ich hätte die Angelegenheit zurück an die Geschäftsleitung gegeben. Evtl. kommt man hier mit einer Änderungskündigung weiter aber das entscheidet ein Arbeitsgericht.