03.03.2019, 07:08
Guten Morgen,
in der Lebensmittelherstellung gibt es keine Vorschriften, mit welchem Reiniger und welchem Desinfektionsmittel gearbeitet werden darf. Die Reinigung und Desinfektion müssen aber so erfolgen, dass die produktberührenden Flächen nach dem gesamten Reinigungsprozedere rückstandsfrei sind. Des weiteren ist die Arbeitsstättenverordnung zu berücksichtigen. Da ein Lüften der in der Regel geschlossenen Räume in der Regel schwierig ist, sind stark riechende Mittel eher ungeeignet.
Eine besondere Stelle nimmt die Produktion von Bio-Lebensmittel ein. Hier sind auf der Stufe der Landwirtschaft nur bestimmte Mittel gestattet. In der neuen Bio-Verordnung, die ab 2021 gilt, ist dies auch für die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln vorgesehen, bis jetzt liegt aber noch keine Positv-Liste vor.
in der Lebensmittelherstellung gibt es keine Vorschriften, mit welchem Reiniger und welchem Desinfektionsmittel gearbeitet werden darf. Die Reinigung und Desinfektion müssen aber so erfolgen, dass die produktberührenden Flächen nach dem gesamten Reinigungsprozedere rückstandsfrei sind. Des weiteren ist die Arbeitsstättenverordnung zu berücksichtigen. Da ein Lüften der in der Regel geschlossenen Räume in der Regel schwierig ist, sind stark riechende Mittel eher ungeeignet.
Eine besondere Stelle nimmt die Produktion von Bio-Lebensmittel ein. Hier sind auf der Stufe der Landwirtschaft nur bestimmte Mittel gestattet. In der neuen Bio-Verordnung, die ab 2021 gilt, ist dies auch für die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln vorgesehen, bis jetzt liegt aber noch keine Positv-Liste vor.