03.10.2018, 16:22
NACHTRAG:
Mein letzter Beitrag war irgendwie unvollständig (hatte dann plötzlich keine Zeit mehr). Auch ging der Ursprungsbeitrag von Meike ja nicht um Kunststoffverpackungen im Allgemeinen, sondern konkret um Plastik-Einweggeschirr. Letzteres ist in Frankreich ab 01.01.2020 verboten, siehe hier ein Beispiel einer Meldung von 2016 und einer von 2018:
https://www.bento.de/nachhaltigkeit/fran...0000868281
https://www.euwid-verpackung.de/news/mar...ieten.html
Wenn die EU dem Vorbild Frankreichs für die „restliche“ EU folgt, sind ja, wie ich das sehe, generell folgende Bereiche zu unterscheiden:
1) Einweggeschirr für Stadtfeste, Partys etc.: Hier müssten Veranstalter dann entweder auf Mehrweg umsteigen, oder auf die von Meike erwähnten essbaren oder abbaubaren Varianten. Ersteres erfordert dann eine ziemliche Logistik, wobei das teilweise auch bei Einweggeschirr (nach deren Ausgebrauch) so war und auch dort manchmal schwierig, z.B. kürzlich in Karlsruhe (wenngleich das dort Pappbecher waren): https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/...66,2286052
2) Einwegbecher für Automaten (oft geschäumt, z.B. für Heißgetränke): Alternativen erforderlich, aber vermutlich schwierig umzusetzen.
3) Einweggeschirr in der Fast-Food-Gastronomie, z.B. Becher und Trinkhalme. Oft völlig unnötig und „verbotswürdig“; für den Unterwegsverzehr (zum Mitnehmen) braucht es dann allerdings umweltfreundlichere Ersatzlösungen, ebenso für die Trinkhalme im Außenbereich (siehe unten).
4) Einweggeschirr als Teil von normalen Lebensmittelverpackungen im Handel, z.B. Trinkhalme an Getränkepackungen für Kinder für unterwegs (auch hier siehe nächster Punkt) – hier überschneidet es sich thematisch mit Kunststoffverpackungen im Allgemeinen.
5) Artikel wie Trinkhalme für Kranke, Kinder etc. zuhause: Wenn Plastik-Trinkhalme verboten werden, braucht es Alternativen, da diese z.B. Kinder (und auch Erwachsene) vor dem „Mittrinken“ von Wespen schützen. Ebenso benötigen Kranke manchmal Trinkhalme, und zwar nicht nur im Krankenhaus; da müssen die Halme dann ausreichend hygienisch sein.
Wenn ich es recht verstehe, wird nur ein Verbot für Einweg-Plastikgeschirr erwogen. Wiederverwendbares Plastikgeschirr hingegen dürfte ja sogar einen besonders guten ökologischen Fußabdruck haben, z.B. nehmen wir zum Camping Kunststoffgeschirr statt Porzellangeschirr mit, was das Auto um einiges leichter macht und den Benzinverbrauch deutlich senkt; außerdem ist es bruchfest und hält länger (in der speziellen Umgebung ...).
Man darf gespannt bleiben ...
Mein letzter Beitrag war irgendwie unvollständig (hatte dann plötzlich keine Zeit mehr). Auch ging der Ursprungsbeitrag von Meike ja nicht um Kunststoffverpackungen im Allgemeinen, sondern konkret um Plastik-Einweggeschirr. Letzteres ist in Frankreich ab 01.01.2020 verboten, siehe hier ein Beispiel einer Meldung von 2016 und einer von 2018:
https://www.bento.de/nachhaltigkeit/fran...0000868281
https://www.euwid-verpackung.de/news/mar...ieten.html
Wenn die EU dem Vorbild Frankreichs für die „restliche“ EU folgt, sind ja, wie ich das sehe, generell folgende Bereiche zu unterscheiden:
1) Einweggeschirr für Stadtfeste, Partys etc.: Hier müssten Veranstalter dann entweder auf Mehrweg umsteigen, oder auf die von Meike erwähnten essbaren oder abbaubaren Varianten. Ersteres erfordert dann eine ziemliche Logistik, wobei das teilweise auch bei Einweggeschirr (nach deren Ausgebrauch) so war und auch dort manchmal schwierig, z.B. kürzlich in Karlsruhe (wenngleich das dort Pappbecher waren): https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/...66,2286052
2) Einwegbecher für Automaten (oft geschäumt, z.B. für Heißgetränke): Alternativen erforderlich, aber vermutlich schwierig umzusetzen.
3) Einweggeschirr in der Fast-Food-Gastronomie, z.B. Becher und Trinkhalme. Oft völlig unnötig und „verbotswürdig“; für den Unterwegsverzehr (zum Mitnehmen) braucht es dann allerdings umweltfreundlichere Ersatzlösungen, ebenso für die Trinkhalme im Außenbereich (siehe unten).
4) Einweggeschirr als Teil von normalen Lebensmittelverpackungen im Handel, z.B. Trinkhalme an Getränkepackungen für Kinder für unterwegs (auch hier siehe nächster Punkt) – hier überschneidet es sich thematisch mit Kunststoffverpackungen im Allgemeinen.
5) Artikel wie Trinkhalme für Kranke, Kinder etc. zuhause: Wenn Plastik-Trinkhalme verboten werden, braucht es Alternativen, da diese z.B. Kinder (und auch Erwachsene) vor dem „Mittrinken“ von Wespen schützen. Ebenso benötigen Kranke manchmal Trinkhalme, und zwar nicht nur im Krankenhaus; da müssen die Halme dann ausreichend hygienisch sein.
Wenn ich es recht verstehe, wird nur ein Verbot für Einweg-Plastikgeschirr erwogen. Wiederverwendbares Plastikgeschirr hingegen dürfte ja sogar einen besonders guten ökologischen Fußabdruck haben, z.B. nehmen wir zum Camping Kunststoffgeschirr statt Porzellangeschirr mit, was das Auto um einiges leichter macht und den Benzinverbrauch deutlich senkt; außerdem ist es bruchfest und hält länger (in der speziellen Umgebung ...).
Man darf gespannt bleiben ...