25.05.2018, 10:09
Ich denke, das kein Artikel die Lebensmittel-Inverkehrbringer so stresst, wie der § 40 unseres LFGB. Nun rollen wir die nächste runde auf. Der Gesetzgeber muss bis zum 30.04. nächsten Jahres eine neue Regelung implementieren, denn das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass unser Abschnitt 1 a unvereinbar mit dem Artikel 12 des Grundgesetztes ist, der da lautet: "Alle Deutschen haben das Recht, Arbetsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." Die Logik dahinter kann aber wahrscheinlich nur ein Jurist verstehen.