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Mobiles Verkaufsfahrzeug Toilettenproblem oder nicht?
#5
(14.07.2017, 08:25)MaxWurf schrieb: Mit den Paketfahreren, ist das natürlich nicht vergleichbar, aber wenn es halt eher um den Mitarbeiterschutz geht, werden anscheinend eher Ausnahmen möglich sein, als im Lebensmittelrecht. Also nur mal nebenbei, Lebensmittel stehen über Menschen (kleiner wahrer Scherz).

Naja, so ganz kann man das nicht so sehen... Beim Paketfahrer geht es um (s)ein Bedürfnis, bei der Lebensmittelzubereitung geht es darum, dass nicht hunderte Menschen krank werden oder gar Schlimmeres.
An oberster Stelle steht Lebensmittelsicherheit, also sichere Lebensmittel in dem Sinne, dass sie keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit desjenigen haben, der sie verzehrt.

(14.07.2017, 08:25)MaxWurf schrieb: Wir wollen unsere Fahrzeuge Deutschlandweit fahren lassen, daher ist es sehr schwierig festzustellen, ob und welches Recht überhaupt gilt. In den Landesverordnungen, steht oft sowass ähnliches wie bei der IHK Bayern. Jedoch oft mit dem Zusatz, dass sich der Ort im Umkreis von 100 Metern befinden muss.


Ich bin seit einigen Jahren nicht mehr in Deutschland tätig, aber mir wäre neu, dass aus Bundesrecht (eigentlich sogar EU-Recht) Landesrecht geworden ist?!? Die Landkreise/Städte/Gemeinden/... geben nur alle ihre eigenen Merkblätter heraus.

(14.07.2017, 08:25)MaxWurf schrieb: Das natürlich auch völlig unpraktikabel. Wenn nach HACCP der Mitarbeiter das Fahrzeug verlässt und auf eine "normale" öffentliche Toilette geht wie beispielsweise bei McDoof, dann kann er sich dort erstmal die Hände waschen bevor er auf das Fahrzeug zurück geht. Dann kann er sich wiederrum nochmal die Hände im Fahrzeug waschen/desinfizieren. Das müsste meiner Meinung nach reichen.


Ich sehe hier kein Unterschied zu Foodtrucks, die verfahren genauso, nur im Stand.

Ich denke, dass man das so machen kann, also mit der Pflicht für den MA, bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nochmals die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

Ihr müsst doch ein Gewerbe anmelden, ich würde das mit der für Lebensmittelsicherheit zuständigen Stelle in dem Ort in dem das Gewerbe angemeldet ist (oder müssen Food Trucks sich in jedem Ort neu anmelden? Kann ich mir nicht vorstellen, aber ich weiss es einfach auch nicht) abklären, ob das ein gangbarer Weg ist und das schriftlich festhalten. Und das Dokument (in Kopie) im Fahrzeug mitführen als Teil des Eigenkontrollkonzepts.


(14.07.2017, 08:25)MaxWurf schrieb: Vielleicht ist das Lebensmittelrecht hierzu veraltet, wie man das rechtlich auflösen kann, müsste man mal schauen. Ich habe eher Angst, dass die örtlichen Gemeindebehörden diese Verordnungen konsequent durchsetzen.

Das Lebensmittelrecht ist vor gar nicht so langer Zeit überarbeitet worden und du musst bedenken, dass nicht jede denkbare Situation immer genau beschrieben werden kann und es um Risikobewertungen und Selbstkontrolle und Eigenverantwortung geht.
Manchmal muss man nur etwas kreativer sein, um die Anforderung umsetzen zu können. Diese Herausforderung haben aber alle von uns.


Nimm Kontakt mit deiner lokalen Behörde auf und mache Ihnen den Vorschlag wie du ihn uns geschildert hast. Denn: Besser wissen tun sie es auch nicht, sie können auch nur lesen und auslegen was in den VO steht.


Good luck für Deine Idee!

Gruss
Saftschubse
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RE: Mobiles Verkaufsfahrzeug Toilettenproblem oder nicht? - von Saftschubse - 17.07.2017, 11:36

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