14.07.2017, 08:25
Guten Tag,
Vielen Dand für Eure Antworten.
Ja, genau richtig, da hast du Recht.
Mit den Paketfahreren, ist das natürlich nicht vergleichbar, aber wenn es halt eher um den Mitarbeiterschutz geht, werden anscheinend eher Ausnahmen möglich sein, als im Lebensmittelrecht. Also nur mal nebenbei, Lebensmittel stehen über Menschen (kleiner wahrer Scherz).
Wir wollen unsere Fahrzeuge Deutschlandweit fahren lassen, daher ist es sehr schwierig festzustellen, ob und welches Recht überhaupt gilt. In den Landesverordnungen, steht oft sowass ähnliches wie bei der IHK Bayern. Jedoch oft mit dem Zusatz, dass sich der Ort im Umkreis von 100 Metern befinden muss.
Das natürlich auch völlig unpraktikabel. Wenn nach HACCP der Mitarbeiter das Fahrzeug verlässt und auf eine "normale" öffentliche Toilette geht wie beispielsweise bei McDoof, dann kann er sich dort erstmal die Hände waschen bevor er auf das Fahrzeug zurück geht. Dann kann er sich wiederrum nochmal die Hände im Fahrzeug waschen/desinfizieren. Das müsste meiner Meinung nach reichen.
Ich sehe hier kein Unterschied zu Foodtrucks, die verfahren genauso, nur im Stand.
Vielleicht ist das Lebensmittelrecht hierzu veraltet, wie man das rechtlich auflösen kann, müsste man mal schauen. Ich habe eher Angst, dass die örtlichen Gemeindebehörden diese Verordnungen konsequent durchsetzen.
Grüße
Vielen Dand für Eure Antworten.
Zitat:Können wir uns Dein geschäft so ähnlich wie einen Foodtruck vorstellen, nur eben dass auf Bestellung während der fahrt frisch zubereitet und ausgeliefert wird?
Ja, genau richtig, da hast du Recht.
Mit den Paketfahreren, ist das natürlich nicht vergleichbar, aber wenn es halt eher um den Mitarbeiterschutz geht, werden anscheinend eher Ausnahmen möglich sein, als im Lebensmittelrecht. Also nur mal nebenbei, Lebensmittel stehen über Menschen (kleiner wahrer Scherz).
Wir wollen unsere Fahrzeuge Deutschlandweit fahren lassen, daher ist es sehr schwierig festzustellen, ob und welches Recht überhaupt gilt. In den Landesverordnungen, steht oft sowass ähnliches wie bei der IHK Bayern. Jedoch oft mit dem Zusatz, dass sich der Ort im Umkreis von 100 Metern befinden muss.
Das natürlich auch völlig unpraktikabel. Wenn nach HACCP der Mitarbeiter das Fahrzeug verlässt und auf eine "normale" öffentliche Toilette geht wie beispielsweise bei McDoof, dann kann er sich dort erstmal die Hände waschen bevor er auf das Fahrzeug zurück geht. Dann kann er sich wiederrum nochmal die Hände im Fahrzeug waschen/desinfizieren. Das müsste meiner Meinung nach reichen.
Ich sehe hier kein Unterschied zu Foodtrucks, die verfahren genauso, nur im Stand.
Vielleicht ist das Lebensmittelrecht hierzu veraltet, wie man das rechtlich auflösen kann, müsste man mal schauen. Ich habe eher Angst, dass die örtlichen Gemeindebehörden diese Verordnungen konsequent durchsetzen.
Grüße