14.07.2017, 07:31
Hallo Max,
das ist kein Bereich in dem ich mich auskenne, aber die eine oder andere Anforderung und ihre Umsetzung könnte in der Onlinehilfe Lebensmittelhygiene der IHK Bayern zusammengefasst sein.
Können wir uns Dein geschäft so ähnlich wie einen Foodtruck vorstellen, nur eben dass auf Bestellung während der fahrt frisch zubereitet und ausgeliefert wird?
Zu Toiletten steht dort z.B. "Wenn Ihnen keine eigenen Räumlichkeiten für Personaltoiletten zur Verfügung stehen, müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der "Fremdtoiletten" abschließen und diese vorliegen haben. Setzen Sie sich hierzu ggf. mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Verbindung."
Paketdienstfahrer haben zwar auch das "Problem" keine Toilette an Bord zu haben, aber sie arbeiten auch nicht mit Lebensmitteln, von daher ist das m.E. nicht wirklich gut vergleichbar.
LG
Saftschubse
das ist kein Bereich in dem ich mich auskenne, aber die eine oder andere Anforderung und ihre Umsetzung könnte in der Onlinehilfe Lebensmittelhygiene der IHK Bayern zusammengefasst sein.
Können wir uns Dein geschäft so ähnlich wie einen Foodtruck vorstellen, nur eben dass auf Bestellung während der fahrt frisch zubereitet und ausgeliefert wird?
Zu Toiletten steht dort z.B. "Wenn Ihnen keine eigenen Räumlichkeiten für Personaltoiletten zur Verfügung stehen, müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der "Fremdtoiletten" abschließen und diese vorliegen haben. Setzen Sie sich hierzu ggf. mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Verbindung."
Paketdienstfahrer haben zwar auch das "Problem" keine Toilette an Bord zu haben, aber sie arbeiten auch nicht mit Lebensmitteln, von daher ist das m.E. nicht wirklich gut vergleichbar.
LG
Saftschubse