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LMIV und Fernabsatz
#2
Bei dem Fernabsatz geht es hauptsächlich ja um Internetgeschäfte und die Vorgabe, dass die Informationen VOR dem Kauf dem Kunden dargelegt werden.
Ist telefonisch ja nicht möglich, da du ja alles vorlesen müsstest Smile
Vielleicht wäre ein Verweis auf die Homepage, wo die Daten abgelegt sind und für den Kunden einsehbar sind eine Möglichkeit.
In dem Fall (werden die Gespräche aufgezeichnet mit Zustimmung des Kunden?) könnte der Kunde bestätigen, dass er die Einsicht hatte.
Zusätzlich auf dem Lieferschein/Bestellung den Hinweis, dass der Kunde die Einsicht vor dem Kauf hatte.

Der Hinweis, dass die Spezifikation angefordert werden kann, reicht meines Erachtens nach NICHT aus, da der Kunde es somit nicht vor dem Kauf sieht und sich nicht entsprechend vor dem Kauf informieren kann.

(Aus dem besagten Grund ist hier auch ein Shop gescheitert, obwohl die Kunden auch nur aus gewerblichen Stammkunden bestehen.
Aber wie es halt so ist: die Konkurrenz schläft nicht und freut sich über jeden abmahnfähigen Fehler...)
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Nachrichten in diesem Thema
LMIV und Fernabsatz - von Saftschubse - 05.05.2017, 07:22
RE: LMIV und Fernabsatz - von LuxQM - 05.05.2017, 14:21
RE: LMIV und Fernabsatz - von laganon - 06.05.2017, 12:13
RE: LMIV und Fernabsatz - von Saftschubse - 08.05.2017, 09:09

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