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Zu gut für die Tonne! – Scheitert Konzept an Haftungsrisiko?
#1
Hallo in die Runde,

im Sinne der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung propagiert die Bundesregierung ja das Einpacken und Mitnachhausenehmen von Essensresten in Restaurants, was eine gute Sache ist (wir hatten das Thema Lebensmittelverschwendung ja früher schon mal diskutiert), und bietet sogar spezielle Verpackungen und Speisekarteneinleger an: https://www.zugutfuerdietonne.de/initiat...geniessen/

Hierzu jetzt aber ein aktueller, äußerst interessanter und bereits 9-fach kommentierter Artikel von gestern, 31.01.17: „Restaurant verbannt Doggy Bags“ von der Journalistin Louisa Riepe in der Neuen Osnabrücker Zeitung:
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/843575/warum-duerfen-gaeste-im-rampendahl-kein-essen-mehr-einpacken

Wie ich es verstehe, hat ein Osnabrücker Gastronom eine Beschwerde gekriegt, von einer Person, die den Lachs nicht umgehend verzehrt, sondern ihn offenbar erst ein paar Tage bei sich gelagert hat. Jetzt hat der Gastronom verständlicherweise Befürchtungen vor der mit solchem Verbraucherverhalten einhergehenden möglichen Regresspflicht und lehnt das Mitgeben von Essensresten fortan ab (mit der Problematik, dass die Gäste ja eigentlich schon für das gesamte Essen bezahlt haben) – alle Details hierzu siehe Artikel.

Meiner Meinung nach sollte die Rechtslage vom Gesetzgeber her so gestaltet sein, dass ein Gewerbetreibender, der einer expliziten Empfehlung eines Bundesministeriums folgt, keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen (auch nicht vor zivilrechtlichen) haben bräuchte. Oder wie seht Ihr das?

Viele Grüße
Michael
 
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Zu gut für die Tonne! – Scheitert Konzept an Haftungsrisiko? - von busitrans - 01.02.2017, 16:36

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