29.09.2016, 12:19
(05.08.2016, 07:04)Saftschubse schrieb: [...]
Wir haben in einem Lieferantenaudit (wir sind der Lieferant) eine Abweichung bekommen weil wir nicht festgelegt haben, mit welcher Besetzung das HACCP-Team beschlussfähig ist. Also werden wir das jetzt wohl festlegen... es steht zwar nirgendwo dass man das muss, aber es ist immer noch einfacher als dagegen zu argumentieren...
Habt ihr festgelegt ab wann euer HACCP-Team beschlussfähig ist?
[...]
Wir haben die Beschlussfähigkeit an den spezifischen Kenntnissen orientiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass mindestens anwesend sein müssen:
1. Teamleiter oder StV (Kenntnisse HACCP-Systematik, LM-Recht, Verfahrenstechnik)
2. Betriebs-/Produktionsleitung oder Leitung Supply Chain (Kenntnisse Produktionstechniken, Logistik, Lager; Gebäude- und Anlagenunterhalt)
3. Einkauf oder F&E (Kenntnisse Rohstoffe und Produkte)
Es ist eine Kombination aus den Aufgaben der Positionen und den spezifischen Kenntnissen der einzelnen Personen; bei anderen Ausbildungen der einzelnen Personen könnte sich die Beschlussfähigkeit anders zusammensetzen.
Es ist jedoch keine echte Stellvertreterregelung, es sollen möglichst alle Teammitglieder an Beschlüssen teilnehmen. Aber wenn ein Beschluss nicht auf Vollzähligkeit warten kann, dann kann man trotzdem beschlussfähig sein (oder auch nicht).
Vielleicht hilft Euch das falls ihr vor dem gleichen Problem steht oder es definieren wollt.
LG
Saftschubse