24.05.2016, 07:44
Guten Morgen,
Eheringe und Ehearmbänder sind in Deutschland leider nicht so einfach zu verbieten, wie der restliche Schmuck. Hier steht leider immer eine Gefahrenabwägung ins Haus, da der Verbot eines Eheringes, respektive Ehearmbänder, einen deutlichen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters darstellt. Aber gerade Arbeitschutz geht auch hier vor. Aus hygienischen Gründen ist ein Verbot in diesem Falle aber nur dann zulässig, wenn es keine alternativen Methoden gibt.
Dem Argument: "Da ziehe ich eben eine Handschuh darüber." entgegnete mir einmal ein für mich zuständiger Veterinär: "Haben Sie sich auch Gedanken über die dadurch entstehenden Gefahren gemacht? Fremdkörper, Intervall des Handschuhwechsels, Material, etc?"
Eheringe und Ehearmbänder sind in Deutschland leider nicht so einfach zu verbieten, wie der restliche Schmuck. Hier steht leider immer eine Gefahrenabwägung ins Haus, da der Verbot eines Eheringes, respektive Ehearmbänder, einen deutlichen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters darstellt. Aber gerade Arbeitschutz geht auch hier vor. Aus hygienischen Gründen ist ein Verbot in diesem Falle aber nur dann zulässig, wenn es keine alternativen Methoden gibt.
Dem Argument: "Da ziehe ich eben eine Handschuh darüber." entgegnete mir einmal ein für mich zuständiger Veterinär: "Haben Sie sich auch Gedanken über die dadurch entstehenden Gefahren gemacht? Fremdkörper, Intervall des Handschuhwechsels, Material, etc?"