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Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
#7
(07.04.2016, 09:48)LuxQM schrieb: Hier die Aufklärung:
Das gilt nur für das Etikettieren von Zusatzstoffen und bezieht sich nicht auf Lebensmittel mit Zusatzstoffen.

Wenn ich also pures E621 verkaufe, dann darf dort auf dem Etikett nicht das eine oder andere stehen, sondern beides Big Grin


Gut zu wissen! Danke!
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RE: Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 - von Saftschubse - 07.04.2016, 15:36

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