02.12.2015, 10:25
Ich denke das kann unter den gleichen Bedingungen und gesetzlichen Vorschriften erfolgen wie für alle anderen von diesem Gastronom hergestellten und in den Verkehr gebrachten Lebensmitteln, ggf. mit der Einschränkung, dass es sich hier um ein Kleinunternehmen handelt und das Selbstkontrollkonzept damit anders aussieht als bei einem industriellen Lebensmittelproduzenten.
Die Haltbarkeit kann wie bei anderen Lebensmitteln auch ermittelt werden mit Lagerversuchen unter Berücksichtigung von Literatur und Erfahrungswerten (Stichprobenplan zu Bestätigung!); die Kennzeichnung muss erfolgen wie bei anderen Lebensmitteln auch.
Ist jemand anderer Meinung???
Grüsse
Saftschubse
Die Haltbarkeit kann wie bei anderen Lebensmitteln auch ermittelt werden mit Lagerversuchen unter Berücksichtigung von Literatur und Erfahrungswerten (Stichprobenplan zu Bestätigung!); die Kennzeichnung muss erfolgen wie bei anderen Lebensmitteln auch.
Ist jemand anderer Meinung???
Grüsse
Saftschubse