15.09.2015, 11:36
Beim Stöbern im Internet bin ich heute über die schon etwas ältere Nachricht zu einem Vorfall zu Listerien gestoßen:
http://derstandard.at/2000017377094/List...20000-Euro
Für mich erschreckend, dass hier nur bedingt das Verursacher-Prinzip herangeszogen wird. Der Beklagte verkäufer hat das produkt, welches der Geschädigte konsumiert hat, nicht in verkehr gebracht, tortzdem wird eine Mitschuld angenommen.
Was haltet Ihr davon?
http://derstandard.at/2000017377094/List...20000-Euro
Für mich erschreckend, dass hier nur bedingt das Verursacher-Prinzip herangeszogen wird. Der Beklagte verkäufer hat das produkt, welches der Geschädigte konsumiert hat, nicht in verkehr gebracht, tortzdem wird eine Mitschuld angenommen.
Was haltet Ihr davon?